Leinfelden-Echterdingen Ratgeber für den Trauerfall

9 Anzeige beim Standesamt schaftsregister oder eine Eheurkunde/Lebenspartnerschafts- urkunde vom Standesamt des Eheschließungsortes oder Stammbuch der Familie/Lebenspartnerschaftsbuch, das die Eheleute bzw. Lebenspartner in ihrem Besitz haben. » » Bei Ledigen: die Geburtsurkunde » » Im Zweifel sind folgende Urkunden mitzubringen: Heirats­ urkunde (Eheurkunde), Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde, bei Witwen oder Witwern: die Sterbeur- kunde des verstorbenen Partners, bei Geschiedenen: das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk sowie eine beglau- bigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe. Alternativ kann eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk vorgelegt werden. » » Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsbücher beim Standesamt des Sterbeorts geführt werden. Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod fol- genden Werktag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Die Anzeige eines Sterbefalls erfolgt durch ein beauftragtes Bestattungsunternehmen oder durch die Hinterbliebenen persönlich. Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, so erfolgt die schrift- liche Anzeige durch die dortige Verwaltung. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Das Standesamt stellt gebührenfrei für Krankenkassen- und Rentenzwecke eine Sterbeurkunde aus. Ist der Sterbefall in Echterdingen oder Stetten eingetreten, ist das Standesamt im Rathaus Echterdingen, Zimmer 1, Telefon 0711 1600-614 zuständig. Das Standesamt im Rathaus Leinfelden, Zimmer 9, Telefon 0711 1600-211/-213 ist zuständig, wenn der Todesfall in Leinfelden oder Musberg eingetreten ist. Sprechzeiten des Standesamts sind: Montag bis Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Mittwoch 14.00 Uhr – 18.00 Uhr E-Mail: buerger-und-ordnungsamt@le-mail.de Erforderliche Unterlagen Für die Eintragung des Sterbefalls in das Sterberegister müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: » » Todesbescheinigung des Arztes (mit Anlagen) » » Bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis des Anzeigenden » » War der Verstorbene verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft, verwitwet oder geschieden: eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/Lebenspartner- Waldfriedhof Stetten

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