Leinfelden-Echterdingen Ratgeber für den Trauerfall

16 Vorsorge- und Nachlassregelungen macht die Zeit bis zur Erteilung eines Erbscheins. Sie hilft auch bei der Verwirklichung einer vorhandenen Patientenverfügung. Die Nachlassplanung sollte insbesondere dann geschehen, wenn man nicht gänzlich vermögenslos ist und eine von der gesetz- lichen Erbfolge abweichende Vermögensnachfolge wünscht. Ein privatschriftliches oder notariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinter- lässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demje- nigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinngemeinschaft). Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar oder zu einem spezialisierten Rechtsanwalt. Ins- besondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschrif- ten von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen. Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umgehend dem zuständigen Amts­ gericht/Nachlassgericht auszuhändigen. Nach einem Erbfall kann sich die Beratung durch einen Rechts- anwalt oder Notar auch für die Hinterbliebenen empfehlen, wenn es z. B. darum geht, Pflichtteilsansprüche oder andere rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Erbschaft zu klären. Die Frist für die Ausschlagung einer Erbschaft, die nicht nur bei einem überschuldeten Nachlass in Betracht kommt, beträgt lediglich 6 Wochen ab Kenntnis von der Erbberechtigung. Auch bei der Frage der Ausschlagung oder der Nachlassverteilung kann steuerliche Beratung finanzielle Nachteile vermeiden helfen. Vorsorgeregelung Viele Bestatter bieten Vorsorgevereinbarungen an, in denen alle mit der Bestattung zusammenhängenden Dinge zu Leb- zeiten geregelt werden können. So sind auch die vorzeitige Festlegung der Bestattungsart und die Regelung aller Abläufe und Erfordernisse möglich, die mit einer späteren Bestattung zu tun haben können. Dies empfiehlt sich insbesondere bei alleinstehenden Personen. Die Vorsorgeregelung gilt auch für die Regelung von finanziellen Angelegenheiten. So bleiben Ihre eigenen Wünsche gewahrt und entlasten gleichzeitig Ihre Hinterbliebenen. Um die finanzielle Absicherung zu gewährleis- ten, käme auch eine Bestattungskostenvorsorgeversicherung in Betracht. Kostet die Bestattung letztendlich weniger, als ange- spart wurde, wird das Restgeld an die Erben weitergeleitet. Nachlassregelung Zur umsichtigen Nachlassplanung gehören erbrechtliche und auch lebzeitige Vorsorgemaßnahmen. Oft besteht der Wunsch, den überlebenden Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner umfassend abzusichern und Streit zu vermeiden. Hier über- brückt eine auch über den Tod hinaus wirkende Vorsorgevoll- Rechtsanwältin Gudrun Streibel Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht Zertifizierte Nachlassmanagerin (GJI) Magellanstraße 5 70771 Leinfelden-Echterdingen Telefon 0711 - 722 49 18-0 Fax 0711 - 722 49 18-9 www.rechtsanwaeltin-streibel.de

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