Leinfelden-Echterdingen Ratgeber für den Trauerfall

19 Erdreihengräber/Urnenreihengräber Reihengräber sind Grabstätten (Erdbestattungen/Urne), die der Reihe nach belegt werden und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben werden. In einem Reihengrab darf grundsätzlich nur ein Verstorbener bzw. eine Urne beigesetzt werden. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre . Eine Verlängerung nach Ablauf der Ruhezeit ist nur unter bestimmten Umständen mög- lich. Verantwortlich für die Pflege der Reihengrabstätte sind die Angehörigen des dort Bestatteten. Anonyme Urnenreihengräber Die Urnen werden in diesen Grabfeldern, die als Rasenfläche angelegt sind, anonym beigesetzt. Es dürfen keine Namen oder sonstigen Angaben, die auf die Person des Verstorbenen hin- weisen, angebracht werden. Die Grabanlage wird von der Stadt Leinfelden-Echterdingen unterhalten. Es gibt eine zentrale Ablagestelle für Blumen. Erdreihengräber als Rasengräber Die Stadt hält Erdreihengräber als Rasengräber für sogenannte „halbanonyme“ Erdbestattungen vor. Die Grabstätten werden nicht gekennzeichnet. Auf den Rasengräbern wird eine durch- gehende Rasenfläche angelegt, die von der Stadt unterhalten wird. Die Grabflächen sind in naturbelassener Form zu erhalten. Anpflanzungen und Grabschmuck sind nicht zulässig. Schnitt- blumen, Pflanzen, Schalen, Vasen oder Gedenkzeichen können an der dafür vorgesehenen, zentralen Ablagestelle abgelegt oder abgestellt werden. Auf Wunsch kann eine Namenskenn- zeichnung an zentraler Stelle erfolgen. Die Gestaltung hierfür legt die Stadt für das jeweilige Gräberfeld fest. Waldfriedhof Leinfelden Friedhof Echterdingen, anonymes Grabfeld Friedhof Echterdingen

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=