Leinfelden-Echterdingen Ratgeber für den Trauerfall

21 STEIN, Steinmetz + Bildhauer Genossenschaft eG vergeben. Im Preis sind die Kosten der Bepflanzung und Pflege für die Ruhe- bzw. Nutzungszeit und für das Grabmal enthalten. Die Grab- stätte wird über den Friedhofsträger erworben. Urnenwände (Urnennischen) Die Urnennischen können als Urnenreihennische (für eine Urne) oder als Urnenwahlnische (für zwei Urnen) erworben werden. In einer Urnenreihennische beträgt die Ruhezeit 20 Jahre. Eine Verlängerung über die Ruhezeit hinaus ist nicht möglich. Die Nutzungszeit bei Urnenwahlnischen ist auf 25 Jahre festgelegt. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist bis zum Ablauf der Ruhezeit der zweiten Urne einzuhalten. Nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit werden die Urnen in einem anonymen Grabfeld beigesetzt. Urnenwände werden von der Stadt Leinfelden-Echterdingen unterhalten. zu erhalten. Bepflanzungen und Pflegemaßnahmen erfolgen ausschließlich durch die Stadtverwaltung. Jeder Baum erhält einen Gedenkstein, auf welchem die Namen der Verstorbenen auf Wunsch angebracht werden können. Die Gestaltung hierfür legt die Stadt für das jeweilige Gräberfeld fest. Auf den dafür vorgesehenen Ablageflächen besteht die Möglichkeit, Schnitt- blumen, Pflanzen, Schalen, Vasen oder Gedenkzeichen abzule- gen oder abzustellen. Urnengräber im Gemeinschaftsfeld Derzeit wird dieses Gräberfeld auf dem Friedhof Echterdingen angeboten. Es stehen im Gemeinschaftsfeld Urnenwahlgräber und Urnen- reihengräber zur Verfügung, bei denen sich die Angehörigen nicht um die Grabpflege und Grabmalunterhaltung kümmern brauchen. Die Gräber werden nur im Zusammenhang mit einem Pflegevertrag über die Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG und einem Vertrag mit der NETZWERK Friedhof Echterdingen, Urnengemeinschaftsfeld Friedhof Echterdingen, Urnenwand

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