Leinfelden-Echterdingen Ratgeber für den Trauerfall

7 Im Falle des Todes … … sollten die in der nachfolgenden Übersicht aufgeführten Formalitäten und Bestattungsvorbereitungen erledigt werden: Was muss ich sofort regeln? » » Den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung ein- getreten ist. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Ist die Todesursache unklar, muss er eine amtliche Ermittlung einleiten. Im Krankenhaus oder Heim wird dies ohne Zutun der Angehörigen veranlasst. » » Ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Dieses Unterneh- men kann auf Wunsch auch einen Teil der folgenden Aufga- ben übernehmen: » » Den Sterbefall beim Standesamt des Sterbeorts anzeigen und die Sterbeurkunde ausstellen lassen » » Angehörige legen Bestattungsart und Grab fest (z. B. Erd- oder Feuerbestattung, Wahl- oder Reihengrab, bei Urnenbestattung besondere Bestattungsformen wie  z. B. Baumgrab, Urnenwand, Urnengemeinschaftsgrab, anonyme Bestattung) » » Sarg auswählen » » Termin für die Trauerfeier und die Bestattung über das Bestattungsinstitut bei der Friedhofsverwaltung und mit dem Pfarrer festlegen » » Angehörige und nahe Freunde benachrichtigen und eventuell um Hilfe bitten » » Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Gottesdienst, Grabreden, musikalische Umrahmung, Dekoration, Kondolenzbuch etc.) » » Dem Pfarrer oder Trauerredner Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen » » Druckerei beauftragen wegen Sterbeanzeige bzw. Sterbebildern » » Traueranzeige verfassen und bei der Zeitung aufgeben » » Bei Versendung von Trauerkarten Text und Adressenliste zusammenstellen » » Für die Nachfeier gegebenenfalls Räumlichkeiten reservieren Friedhof Echterdingen Abschied gestalten mit Herz, Verstand und Sinn Stuttgart · Bruno-Jacoby-Weg 8 Leinfelden-Echterdingen · Neuffenstraße 47 Wir sind Tag & Nacht für Sie da: 0711/ 67321471 „Wer das Leben liebt und den Tod nicht scheut, geht fröhlich durch die sinkende Zeit.“ Theodor Körner

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