Ausbildung Leipzig

Berufliche Zukunft 52 Das so genannte BAföG, das Bundesausbildungsförderungsgesetz, hilft allen jungen (natürlich auch älteren) Menschen ihre vielfältigen Bildungsvorhaben, wie zum Beispiel ein Studium oder auch eine Ausbildung, zu ermöglichen. Eine BAföG-Unterstützung besteht zu einer Hälfte aus einem Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem unverzinslichen Darlehen. Ist dein späteres Einkommen entsprechend, sind also nur 50% der erhaltenen Summe einmalig vollständig oder in Raten, spätestens ab 5 Jahren nach Ende der Förderungsdauer und auch nur bis zur jeweils aktuell vorgegebenen Höchstgrenze zurückzuzahlen. Beachte aber, dass zahlreiche Faktoren deine BAFÖG – WAS IST ZU BEACHTEN? mögliche BAföG-Auszahlungshöhe beeinflussen. Zu all diesen Punkten und den vielfältigen Wegen, den zurückzuzahlenden Betrag noch deutlich zu reduzieren oder auch weitere Fördermöglichkeiten, wie Stipendien, zu nutzen, informiert dich dein zuständiger Studienberater. Im vierten Jahr nach Ende der Förderungsdauer erhältst du einen Bescheid vom Bundesverwaltungsamt über Darlehens- und Ratenhöhe nebst Rückzahlungsplan. Bitte denke daran, jede Änderung deiner Adresse dem Bundesverwaltungsamt mitzuteilen. Deinen BAföG-Antrag gibst du einfach im BAföG-Amt, dem Amt für Ausbildungsförderung, ab. Dieses ist meist an das jeweilige Studentenwerk der Hochschule angegliedert. Bei einem eventuellen Auslandsstudium gibt es zuständige Ämter für Auslands-BAföG. Zu stellen ist der notwendige Antrag aber erst, wenn du dich bereits an deiner Wahl-Hochschule immatrikuliert und deinen eventuellen Ortswechsel vollzogen hast. Zu den vielfältigen Varianten dieser genannten Punkte und wie diese genau für dich passen können, kannst du dich u. a. hier, https://www.bafög.de/, detailliert informieren. © Robert Kneschke - stock.adobe.com

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