Familienwegweiser der Stadt Leonberg
Leonberger Teilhabepass Der Teilhabepass ermöglicht Ermäßigungen bei verschie denen Leonberger Einrichtungen. Wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten, kön nen Sie den Leonberger Teilhabepass bei der Wohngeld behörde der Stadt Leonberg beantragen: J Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz J Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz J Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeits losengeld II) J Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsmin derung, Hilfe zum Lebensunterhalt) J Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Bei Vorlage der entsprechenden Leistungsbescheide kann der Teilhabepass direkt ausgestellt werden. Ein aktuelles Merkblatt zum Leonberger Teilhabepass finden Sie über die Homepage der Stadtverwaltung unter www.leonberg.de/teilhabepass Amt für Jugend, Familie und Schule Belforter Platz 1, 71229 Leonberg Telefon: 07152 990-2433, -2437, -2438 E-Mail: k.rommerskirch@leonberg.de l.konz@leonberg.de a.stuber@leonberg.de Bürozeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Gebührenbefreiung – Fernsehen, Rundfunk Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befrei ung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Informationen zu Befreiungsgründen, Hinweise zum Ausfüllen des Antrages sowie den Online-Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr erhalten Sie beim ARD-, ZDF- und Deutschlandradio-Beitragsservice unter www.rundfunkbeitrag.de Der komplett ausgefüllte Antrag kann auch bei den zu ständigen Ansprechpartnern der Stadt Leonberg abge geben werden. Amt für Jugend, Familie und Schule Belforter Platz 1, 71229 Leonberg Telefon: 07152 990-2422, -2424 E-Mail: p.epting@leonberg.de p.jaeckle@leonberg.de Bürozeiten: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr Leistungen für Familien 42
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