Familienwegweiser der Stadt Leonberg

Leonberger Teilhabepass Der Teilhabepass ermöglicht Ermäßigungen bei verschie­ denen Leonberger Einrichtungen. Wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten, kön­ nen Sie den Leonberger Teilhabepass bei der Wohngeld­ behörde der Stadt Leonberg beantragen: J Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz J Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz J Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeits­ losengeld II) J Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII   (Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsmin­ derung, Hilfe zum Lebensunterhalt) J Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Bei Vorlage der entsprechenden Leistungsbescheide kann der Teilhabepass direkt ausgestellt werden. Ein aktuelles Merkblatt zum Leonberger Teilhabepass finden Sie über die Homepage der Stadtverwaltung unter www.leonberg.de/teilhabepass Amt für Jugend, Familie und Schule Belforter Platz 1, 71229 Leonberg Telefon: 07152 990-2433, -2437, -2438 E-Mail: k.rommerskirch@leonberg.de l.konz@leonberg.de a.stuber@leonberg.de Bürozeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Gebührenbefreiung – Fernsehen, Rundfunk Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befrei­ ung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Informationen zu Befreiungsgründen, Hinweise zum Ausfüllen des Antrages sowie den Online-Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr erhalten Sie beim ARD-, ZDF- und Deutschlandradio-Beitragsservice unter www.rundfunkbeitrag.de Der komplett ausgefüllte Antrag kann auch bei den zu­ ständigen Ansprechpartnern der Stadt Leonberg abge­ geben werden. Amt für Jugend, Familie und Schule Belforter Platz 1, 71229 Leonberg Telefon: 07152 990-2422, -2424 E-Mail: p.epting@leonberg.de p.jaeckle@leonberg.de Bürozeiten: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr Leistungen für Familien 42

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