Familienwegweiser der Stadt Leonberg

Für einen nahtlosen Übergang zwischen Beschäftigung und Rente sollten Sie Ihren Rentenantrag mindestens drei Monate vor Rentenbeginn stellen. Formulare hierzu können Sie direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de herunterladen. Sie können Ihren Rentenantrag auch im Rathaus stellen. Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an die Ortsbehörde für Rentenangelegenheiten. Amt für Jugend, Familie und Schule Belforter Platz 1, 71229 Leonberg Telefon: 07152 990-2431 E-Mail: s.horder@leonberg.de Bürozeiten: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr Schwerbehindertenausweis Als Behinderung wird jede körperliche, geistige oder seelische Veränderung, die nicht nur vorübergehend zu Einschränkungen und durch sie zu sozialen Beeinträchtigungen führt, bezeichnet. Unerheblich dabei ist, ob die Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht oder ob sie seit der Geburt besteht. Das Vorliegen und der Grad der Behinderung (GdB) werden von den Landratsämtern (früher: Versorgungsämtern) in Baden-Württemberg auf Antrag festgestellt. Behinderte Menschen, deren GdB wenigstens 50 beträgt und in der Bundesrepublik wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder hier beschäftigt sind, werden als schwerbehindert eingestuft. Ihr Antrag wird beim Landratsamt Böblingen und dem Versorgungsamt Stuttgart bearbeitet. Zu Ihrer Entlastung können Sie Ihren Antrag aber auch im Rathaus Leonberg bei der Ortsbehörde für Rentenangelegenheiten abgeben. Bei Fragen zum Ausfüllen der Anträge hilft Ihnen Ihre Ansprechpartnerin gerne weiter. Amt für Jugend, Familie und Schule Belforter Platz 1, 71229 Leonberg Telefon: 07152 990-2431 E-Mail: s.horder@leonberg.de Bürozeiten: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr 39 © Brigitte Bohnhorst · adobestock.com © Robert Kneschke · adobestock.com

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