Stadt Leonberg - Ratgeber für den Trauerfall

8 Erläuterung zu den Bestattungsarten Die Frage, ob Verstorbene erd- oder feuerbestattet werden sollen, hängt von deren erklärtemoder mut- maßlichem Willen ab, an den die Hinterbliebenen gebunden sind. Dagegen ist die Entscheidung über die Art der Grabstätte – Wahlgrab oder Reihengrab – meist den Hinterbliebenen überlassen.  Reihengrab In einemReihengrab ist nur eine Bestattungmöglich. Das Grab läuft nach der festgelegten Ruhezeit von 20 Jahren bei Erdbestattungen und 15 Jahren bei Urnenbeisetzungen ohne Verlängerungsmöglichkeit ab und muss dann von den Angehörigen aufgelöst werden.  Wahlgrab Für Erdbestattungen werden Wahlgräber für 2 oder 4 Belegungen zur Verfügung gestellt. In Urnenwahl- gräbern können maximal 5 Urnenbeisetzungen er- folgen. Die Gräber haben eine 30-jährige Nutzungs- dauer und können nachAblauf auf Antrag verlängert werden.  Muslimisches Grab (Wahlgrab) In diesem Grabfeld können Verstorbene muslimi- schen Glaubens bestattet werden. Es handelt sich umWahlgräber für nur eine Bestattung mit Ausrich- tung nach Mekka. Die Gräber haben eine 30-jährige Nutzungsdauer und können nach Ablauf auf Antrag verlängert werden.  Kindergrab In einemKindergrab ist eine Bestattungmöglich. Die Nutzungsdauer richtet sich nach dem Alter des ver- storbenen Kindes.  Anonymes Urnengrabfeld (Urnenreihengrab) Auf dem Waldfriedhof und dem Neuen Friedhof Höfingen können Urnen anonym in einer äußerlich nicht gekennzeichneten Rasenfläche beigesetzt wer- den.  Urnenwand Warmbronn Diese Bestattungsform steht nur für Verstorbenemit letztem Wohnsitz in Warmbronn zur Verfügung. Eine Urnennische in der Urnenwand kann als Urnen- reihengrab (1 Urne) oder Urnenwahlgrab (max. 4 Urnen) erworben werden. Auch hier ist der Grab- schmuck auf die dafür vorgesehene Ablagefläche zu legen oder zu stellen.

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