Stadt Leonberg - Ratgeber für den Trauerfall

12 Grabpflege Das Grabmal auf der Grabstätte ist Ausdruck des Gedenkens an die Verstorbenen. Um den Friedhofsanlagen ihren Charakter als wür- dige Stätten der Ruhe und des Andenkens zu be- wahren, gibt es eine Reihe von Regeln. Sie sind in der Friedhofsordnung der Stadt Leonberg festgehalten. Dazu zählen Vorschriften zur Gestal- tung der Gräber und der Grabmäler. Bevor Sie ein Grabmal errichten oder verändern, benötigen Sie die Genehmigung der Friedhofsver- waltung. Steinmetzbetriebe aus Leonberg und der näheren Umgebung kennen die Anforderungen, die an ein Grabmal gestellt werden, beraten die Angehörigen und holen die erforderliche Genehmigung ein. Nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit sind die Grabmäler und die Bepflanzung von den Verfü- gungs- bzw. Nutzungsberechtigten zu entfernen. Grababdeckungen aus totemMaterial, wie z. B. Kies- abdeckungen oder Grabplatten, sind nicht zulässig (Ausnahme: Abteilung 66 auf dem Waldfriedhof). Mit der Wahl der Grabstätte sind auch die Rahmen- bedingungen für die gärtnerische Gestaltung des Grabbeetes verbunden. Die Gestaltung der Gräber ist im Rahmen der Fried- hofssatzung demGesamtcharakter des Friedhofs und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die Grabstätten sollten sich in einemgepflegten und verkehrssicheren Zustand befinden. Das betrifft so- wohl die Bepflanzung als auch die Standfestigkeit und Pflege der Grabmäler. Die gärtnerische Anlage und die Pflege einer Grabstätte können die Ange- hörigen und Hinterbliebenen selbst durchführen. Es ist auch möglich, eine Friedhofsgärtnerei zu beauf- tragen. Übrigens: Auf allen Fried- höfen sind Granitstelen mit der Nummer der jeweiligen Abteilung auf- gestellt. Diese erleichtern die Orientierung.

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