Stadt Leonberg - Ratgeber für den Trauerfall

32 Was ist zu tun bei einem Trauerfall? Nichts ist im Leben so gewiss wie die Tatsache, dass wir sterbenwerden. Dennochwird in unseremAlltag der Tod weitgehend verdrängt. Oft trifft er uns un- vorbereitet. Doch spätestens im Trauerfall müssen Hinterbliebene sichmit vielen Fragen, Aufgaben und Entscheidungen auseinandersetzen. Sie müssen sich bei aller Trauer und allem Schmerz mit Finanz- und Versicherungsfragen beschäftigen und von der Be- erdigung bis hin zum Nachlass vieles regeln. Was muss sofort erledigt werden und was hat noch etwas Zeit? Was muss man als Angehöriger nach einem Todesfall beachten und welche Schritte darf man auf keinen Fall vergessen? Das muss sofort nach Eintreten des Todes getan werden:  Den Arzt benachrichtigen. Dieser muss Todes- zeitpunkt und Todesursache feststellen und eine Todesbescheinigung ausstellen. Wenn die/der Angehörige im Pflegeheim oder Krankenhaus verstorben ist, übernimmt das die jeweilige Ein- richtung. Sind Hausarzt und ihre Stellvertreter nicht zu erreichen, kann man den ärztlichen Not- dienst unter der deutschlandweit gültigen Ruf- nummer 116 117 anrufen  Benachrichtigung der engsten Angehörigen und weitere Schritte besprechen  Wichtige Unterlagen suchen (Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.)  Verträge und Verfügungen der/s Verstorbenen suchen und entsprechend handeln (z. B. Testa- ment, Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsins- titut, Organspende, Willenserklärung zur Feuer- bestattung etc.) Blumengalerie Jana Weidenbach Floristin Glemseckstraße 28 71229 Leonberg Tel.: 07152 / 908 72 93 Fax: 07152 / 908 72 92 E-Mail: janaweidenbach@web.de Geschäftszeiten: Mo. – Fr. 8 – 18 Uhr, Sa. 8 – 13 Uhr DIALOG l GESTALTUNG l HANDWERK l TECHNIK l MATERIAL l SCHRIFT l KULTUR QUALITÄT UND IDEEN SEIT ÜBER 20 JAHREN OBJEKTE FÜR HAUS UND GARTEN · GRABZEICHEN Die Hoffnung ist wie ein Sonnenstrahl, der in ein trauriges Herz dringt. Öffne es weit und lass sie hinein. Friedrich Hebbel

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