Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Limburg-Weilburg

28 n Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Programme Leistungen Quellenverweis/Bemerkung/ weitere Informationen Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau Das Land Hessen fördert bauliche Maßnahmen für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohnraum. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; je förderfähige Maßnahme kann ein Kostenzuschuss bis zu 50 % (unter Einhaltung der Obergrenze) gewährt werden. Förderfähig sind Ge- samtkosten von 1.500 bis 30.000 Euro je Wohneinheit. Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Hauptsitz Offenbach am Main Strahlenbergerstraße 11 63067 Offenbach am Main 0611 774-7333 Hotline 069 9132-03 069 9132-4636 foerderberatung@wibank.de ½ ½ www.wibank.de

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=