Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Limburg-Weilburg

Allgemeine Einführung n 7 Barrierefreier Wohnraum – die DIN 18040 Teil 2 als Grundlage und Orientierung Zu Beginn erhalten Sie einen Überblick zu den wichtigen notwendigen Flächen- und Maßanforderungen sowie zu weiteren Anforderungen nach DIN18040 Teil 2. (Anforderungen an barrierefreie Wohnungen sowie barrierefreie Wohnungen für Rollstuhlnutzung; Anmerkung: Standardrollstuhl, maximale Breite 70 cm und maximale Länge 120 cm). Die angegebenen Maße können als Grundlage für notwendige Umbaumaßnahmen genutzt werden. Auch Wohnungssuchende können sich mit der nachfolgenden Übersicht zu den notwendigen Mindestkriterien, Flächen- und Maßanforderungen einen Überblick verschaffen. Sie können auch prüfen, ob die Wohnung für sie nutzbar ist, auch wenn nicht alle Kriterien erfüllt sind. richtet sein und den altersbedingt veränderten Bedürfnissen gerecht werden. Bei Nutzung von kostenpflichtigen Maßnahmen gibt es aber auch eine Vielzahl an Möglichkeiten, Zuschüsse oder Darlehen in Anspruch zu nehmen. Bei einem Gespräch mit einem qualifizierten Wohnraumberater bekommen Sie Informationen über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten und finden gegebenenfalls Unterstützung bei den Antragsverfahren. Darüber hinaus können Sie technische Fragen klären, den Verlauf planen und Kontaktdaten von Architekten und Handwerkern einholen. Bei einem Beratungsgespräch kann sich aber auch herausstellen, dass ein Umbau höhere Kosten verursachen würde als ein Umzug in eine geeignete Wohnung. Deshalb ist es empfehlenswert, alle sachgerechten Alternativen mit einem kompetenten Wohnraumberater zu besprechen und gründlich abzuwägen. Im Idealfall wird die Bauausführung beziehungsweise der Umzug durch die Beratungsstel le begleitet sowie die Finanzierung abgeklärt. Checkliste barrierefreier Wohnraum Anforderung barrierefrei barrierefrei Rollstuhlnutzung Pkw-Stellplatz für Menschen mit Behinderungen 350 x 500 cm 350 x 500 cm Erschließung Zugang stufenlos oder Rampe max. 6 % Neigung   Aufzug, Kabinengröße >/= 100 x 125 cm >/= 110 x 140 cm Wechselsprechanlage im Aufzug optisch und akustisch ausgestattet (2-Sinne-Prinzip)   Höhe 85 – 105 cm Treppen: beidseitige Handläufe, nicht unterbrochen (einschließlich Podeste)   in einer von Höhe 85 – 90 cm,   gut umgreifbar und griffsicher   Treppen: Stufenmarkierungen   Glasflächen: Markierungen mit kontrastreicher Gestaltung   Bewegungsflächen vor Gebäudeein/-ausgängen ohne Neigung 120 x 120 cm 150 x 150 cm vor und am Ende einer Rampe 120 x 120 cm 150 x 150 cm

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