Seniorenratgeber für den Rhein-Pfalz-Kreis

4. SENIORENGERECHTES WOHNEN MIT UND OHNE PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT 4.1. Wohnen im Alter – Beratungsstellen für seniorengerechtes Wohnen Im Alter, besonders bei Pflegebedürftigkeit, ist häufig eine Wohnraumanpassung notwendig. Das Bad, die Eingänge und die Treppen müssen so gestaltet werden, dass man in der eigenen Wohnung barrierefrei verbleiben kann. Solche Maßnahmen können bei Vorliegen eines Pflegegrades von der Pflegekasse bezuschusst werden. Beratung undHilfe bei denUmbaumaßnahmen gibt es kostenfrei bei: ● ●Wohnbauförderung Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Telefon: 0621 59 09 43 70 E-Mail: petra.fiederer@kv-rpk.de www.rhein-pfalz-kreis.de ● ●Kreiswohnungsverband Rhein-Pfalz K.d.ö.R. Telefon: 0621 688 657 0 Fax: 0621 688 657 11 E-Mail: info@kwv-rp.de ● ●Beratungsstelle Gütegemeinschaft Lebensgerechte Handwerksleistungen Beratung zum individuellen handwerklichen Bedarf in IhremWohnumfeld abgestimmt auf die Bedürfnisse, Hilfestellungen bei Zuschüssen von Förderprogrammen E-Mail: info@glh-rlp.de www.glh-rlp.de © WavebreakMediaMicro / stock.adobe.com 4. SENIORENGERECHTES WOHNEN MIT UND OHNE PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT 23

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