Seniorenratgeber für den Rhein-Pfalz-Kreis

● ●Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen undWohnen Telefon: 06131 28 48 0 E-Mail: Barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de www.barrierefrei-rlp.de ● ●Beratungsstelle der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz (LzG) Landesberatungsstelle NeuesWohnen PflegeWohngemeinschaften NeuesWohnen„GenerationenübergreifendesWohnen“ Telefon: 06131 2069 27 oder 37 www.lzg-rlp.de 4.2. Tagespflege Die Tagespflegestätten zählen zu dem Bereich der teilstationären Angebote für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen. In den Einrichtungen wird eine abwechslungsreiche Tagesgestaltung in Gemeinschaft geboten. Am Nachmittag kehren die Besucher in ihre Wohnung zurück. Die Tagespflegestätten bieten in der Regel einen Fahrdienst an. Das Angebot kann unter der Woche an einzelnen vereinbarten Tagen oder montags bis freitags in Anspruch genommen werden. Auskünfte über geeignete Tagespflegestätten sind bei den Pflegestützpunkten möglich (siehe 2.2). 4.3. Kurzzeitpflege Die Kurzzeitpflege wird bevorzugt nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Urlaub oder bei Erkrankung der pflegenden Angehörigen genutzt. Bei einemvorliegenden Pflegegrad besteht ein Anspruch, bis zu acht Wochen pro Jahr in einer stationären Einrichtung versorgt zu werden. Durch dieses Angebot werden Angehörige entlastet und ein dauerhafter Heimaufenthalt kann unter Umständen vermieden werden. ! Info unter 2.2. Pflegestützpunkte und 8.1. Sozialdienste Krankenhäuser. © ErwinWodicka /Colourbox.de 4. SENIORENGERECHTES WOHNEN MIT UND OHNE PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT 25

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