Ready for TAKE OFF 2020/2021 Service-Magazin der IHK Lübeck

12 Der Weg in den Beruf AUSBILDUNG IN TEILZEIT Bisher konnte eine Ausbildung in Teilzeit nur bei berechtigtem Inte­ resse – beispielsweise für Auszu­ bildende, die alleinerziehend sind oder Angehörige pflegen, absolviert werden. Anders als bisher muss hierfür kein besonderer Grund mehr nachgewiesen werden. Das Einverständnis des Ausbildungs­ betriebes vorausgesetzt, kann ein Teil oder die gesamte Ausbildungs­ zeitbildung in Teilzeit absolviert werden. Ein Anspruch des Auszu­ bildenden auf Teilzeitausbildung besteht jedoch nicht. Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf 50 Prozent einer Vollzeitausbildung nicht übersteigen. Die Dauer der Ausbildung verlän­ gert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum anderthalbfachen der regulären Ausbildungsdauer. Das heißt, bei einer regulär dreijährigen Ausbildung darf die Ausbildung in Teilzeit maximal 4,5 Jahre dauern. Die Berufsschule ist an eine im Aus­ bildungsvertrag vereinbarte Teilzeit nicht gebunden. Die Einbeziehung der Berufsschulzeiten in das Teilzeitmo­ dell muss deshalb zwischen Betrieb, Auszubildenden und Berufsschule abgestimmt werden. Kontakt: Daniela Breuer E-Mail: breuer@ihk-luebeck.de © Steven Lelham - unsplash.com © Katie Emslie - unsplash.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=