Älter werden im Landkreis Lüchow-Dannenberg

V. Vorsorge und Betreuung | Älter werden im Landkreis Lüchow-Dannenberg 31 V. Vorsorge und Betreuung V. Vorsorge und Betreuung 1. Patientenverfügung Eine Patientenverfügung ist kein Testament, sondern eine vorsorgliche schriftliche Erklärung, durch die ein einwilli- gungsfähiger Mensch zum Ausdruck bringen kann, dass er in bestimmten Krankheitssituationen keine spezielle Be- handlung mehr wünscht oder diese ausschließt. Diese Ver- fügung soll helfen, Ihren Willen in Bezug auf künstliche Beatmung oder Ernährung, Obduktion, Organspenden und Reanimation verbindlich zu dokumentieren. Dies ist dann wichtig, wenn Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr äußern können. Musterformulare finden Sie im Internet unter: www.sen-info.de Die Informationsbroschüre „Patientenverfügung“ und „Be- treuungsrecht und Vorsorgevollmacht“ ist erhältlich beim Bundesministerium der Justiz Mohrenstraße 37, 10117 Berlin Internet: www.bmj.bund.de oder beim Seniorenstützpunkt Niedersachsen Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow Telefon: 05841-120212 Telefax: 05841-12088570 E-Mail: seniorenbuero@luechow-dannenberg.de Internet: www.luechow-dannenberg.de/senioren 2. Vorsorgevollmacht Mit dieser Vollmacht erteilen Sie einer anderen Person die Berechtigung/Befugnis an „Ihrer Stelle zu handeln“, und zwar für den Fall, dass Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Mit der Vollmacht vermeiden Sie eine so genannte rechtliche Betreuung. Sie können eine oder mehrere Personen insgesamt bevoll- mächtigen oder die Befugnis auf verschiedene Personen aufteilen. Eine Vorsorgevollmacht ist eine reine Vertrauenssache. Des- halb sollten Sie bedenken, dass, wenn Sie in eine Notlage geraten, Sie vielleicht keine Möglichkeit mehr haben, die getroffenen Verfügungen Ihres Bevollmächtigten zu än- dern. © fotolia.com

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