Älter werden im Landkreis Lüchow-Dannenberg

34 Älterwerden im Landkreis Lüchow-Dannenberg | V. Vorsorge und Betreuung V. Vorsorge und Betreuung V. Vorsorge und Betreuung Man unterscheidet: Öffentliches Testament Das öffentliche Testament, das vor einem Notar mündlich erklärte, gebührenpflichtige Testament bietet folgende Vor- teile: Der Notar berät Sie und verdeutlicht Ihnen die Kon- sequenzen der geplanten Verfügung. Zweifel darüber, ob überhaupt ein Testament vorliegt, ob es echt ist und wie es zu verstehen ist, können dann in der Regel nicht aufkom- men, denn es wird beim Amtsgericht hinterlegt. Eigenhändiges Testament Ohne Kosten können Sie auch ein eigenhändiges Testament aufsetzen. Dabei müssen nicht nur die Unterschrift, sondern der gesamte Text handschriftlich und eigenhändig nieder- geschrieben werden. Vergessen Sie nicht, Ort und Datum anzugeben und unterschreiben Sie mit vollem Vor- und Zunamen. Das Testament können Sie zuHause aufbewahren oder sicherheitshalber beim Amtsgericht hinterlegen. Gemeinsames Testament von Ehegatten Das Gesetz ermöglicht es Ehegatten, ein gemeinschaftliches Testament, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt, ent- weder in öffentlicher oder eigenhändiger Formzu verfassen. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte das Testament eigenhändig niederschreibt und beide Ehegatten mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Informieren Sie sich rechtzeitig bei einem Notar oder Steu- erberater, ob es z. B. steuerliche Gründe dafür gibt, beson- ders Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten zu vererben. 6. Im Todesfall Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formali- täten zu fassen. Die nachstehenden Hinweise können Ihnen hierbei helfen: J Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt J Bestattungsinstitut einschalten, das sich auf Wunsch um folgende Punkte kümmert: J Meldung des Todesfalls spätestens am folgendenWerktag beim Standesamt. Mitzubringen sind: Totenschein, Ge- burtsurkunde (bei ledig Verstorbenen), Heiratsurkunde oder Stammbuch, Personalausweis oder Reisepass des Ver- storbenen und des Anzeigenden, gegebenenfalls Schei- dungsurteil (bei Geschiedenen), Sterbeurkunde (bei Ver- witweten) J Grabstelle besorgen und beim Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis (wird vom Standesamt ausgestellt) die Beerdigung anmelden J Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versiche- rungsträger: Rentenversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung, Sterbekasse und Krankenkasse des Verstorbenen J Abgabe des Testaments beim Amtsgericht © colourbox.com

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