Seniorenwegweiser für die Stadt Lüdinghausen

31 Soziales Hilfen für Bedürftige Befreiung von Rundfunkgebühren/ Telefongebührenermäßigung Ob Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG: Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag vomRundfunkbeitrag befreien lassen. Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, beteiligen sich mit einem reduzierten Beitrag an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Programms. Man zahlt ein Drittel des Beitrags – 5,99 Euro pro Monat (Stand 2021). Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können sich wie bisher auf Antrag ganz befreien lassen. Zuständig für eine Ermäßigung bzw. Befreiung ist der ARD/ZDF/Deutschlandradio – Beitragsservice (früher: GEZ). Weitere Informationen können Sie auf dessen Internetseite erhalten. Antragsformulare erhalten Sie im Bürgerbüro oder nutzen Sie die Onlinehilfe des Beitragsservices. Außerdem können Sie bei der Deutschen Telekom einen Sozialtarif beantragen. Hierfür benötigen Sie eine Bescheinigung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio über die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. die Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag. Sollten Sie aufgrund eines Schwerbehindertenausweises befreit werden, können Sie diesen ebenfalls der Telekom vorlegen. Bürgerbüro Rathaus, Erdgeschoss Borg 2, 59348 Lüdinghausen Telefon: 02591 926130 www.luedinghausen.de Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 07:30 – 12:00 Uhr Do. 13:00 – 18:00 Uhr Befreiung von Medikamentenzuzahlung Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich an den Ausgaben für ihre Gesundheit in Form von Zuzahlungen beteiligen. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Damit Sie als Patient nicht übermäßig belastet werden, gibt es Höchst- bzw. Belastungsgrenzen, bis zu denen Sie Zuzahlungen leisten müssen. Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent der Bruttoeinkünfte aller im Haushalt lebenden Personen pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei einem Prozent. Grundlage für die Berechnung ist die Summe Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sammeln Sie und alle Angehörigen, deren Zuzahlungen berücksichtigt werden, deshalb alle Belege über geleistete Zuzahlungen und bewahren Sie diese sorgfältig auf. Berechnen Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze. Wenn die Zuzahlungen die persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, stellen Sie bei der Krankenkasse zusammen mit den Einkommensnachweisen einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung für das laufende Jahr. Die Krankenkasse stellt nach Prüfung eine Bescheinigung aus. Weitere Infos bei der Verbraucherzentrale. www.verbraucherzentrale.de Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Reichen Ihre Einkünfte imAlter nicht für Ihren Lebensunterhalt aus, sollten Sie die Grundsicherung beantragen. Einen Anspruch auf Grundsicherung sollten Sie prüfen lassen, wenn Sie eine Altersrente beziehen oder dauerhaft erwerbsgemindert sind. Scheuen Sie sich nicht, Hilfe zu suchen, wenn Sie Hilfe brauchen. Stadt Lüdinghausen Rathaus, Fachbereich 5 – Arbeit und Soziales Borg 2, 59348 Lüdinghausen Frau Hattebuer Telefon: 02591 926500 Haushaltskorb Beim Haushaltskorb werden gespendete Haushaltsgegenstände wie Elektrogeräte, Besteck, Geschirr, Töpfe usw. gegen ein geringes Entgelt weitergegeben. Soziale Leistungen und Vergünstigungen Nicht immer reichen die finanziellen Mittel im Alter aus, um alle notwendigen Ausgaben zu tätigen. Eine Reihe von Hilfsmöglichkeiten und Unterstützungen werden hier aufgeführt.

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