Seniorenwegweiser für die Stadt Lüdinghausen

39 Vorsorge und Lebensende Generalvollmacht Die Generalvollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten, den Vollmachtgeber sofort (und nicht erst im Krankheitsfall wie in der Vorsorgeverfügung) mit Aushändigung der Vollmacht in allen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten gegenüber Dritten zu vertreten. Häufig erstellen Ehepartner für den jeweils anderen eine Generalvollmacht, damit dieser im Alltag und im Notfall bestimmte Dinge regeln kann. So können Sie Ihren Partner dazu berechtigen, nicht nur über sein eigenes Konto zu verfügen, sondern über alle Bereiche des ehelichen Vermögens. Als Vertreter des Vollmachtgebers kann der Bevollmächtigte dabei auch in Verhandlung mit öffentlichen Stellen, Versicherungen und Geschäftspartnern treten. Achtung: Noch immer sitzen viele Menschen dem Irrtum auf, dass Ehepartner auch ohne Vollmacht füreinander entscheiden dürfen. Das ist allerdings falsch. Kauf und Verkauf von Immobilien sind nur dann möglich, wenn die Generalvollmacht öffentlich beglaubigt ist. Dazu müssen Sie dann einen Notar aufsuchen. In puncto Bankkonten sollten Sie zudemmit Ihrer Bank in Kontakt treten, denn häufig erkennen Banken nur Bankvollmachten und keine Generalvollmachten an. Organspende Organe dürfen Verstorbenen in Deutschland zur Transplantation nur entnommen werden, wenn der Hirntod nachgewiesen ist und eine Zustimmung zur Organspende vorliegt. Wurde diese weder zu Lebzeiten erklärt noch ausdrücklich verweigert, zum Beispiel in einer Vorsorgevollmacht, entscheiden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. Organspendebereitschaft und Patientenverfügung sollten aufeinander abgestimmt werden, weil der Kreislauf des verstorbenen Spenders kurzfristig aufrechterhalten werden muss, um die Organe zu schützen. Verfügungen und Vollmachten Bankvollmacht Bankvollmacht ist eine Vollmacht, die nur zu gewöhnlichen Bankgeschäften ermächtigt. Eine gesonderte Bankvollmacht kann neben einer notariellen Generalvollmacht manchmal zweckmäßig sein, rechtlich erforderlich ist sie nicht und kann deshalb von einer Bank auch nicht gefordert werden. Dies geschieht aber sehr oft. Man sollte dazu mit seiner Bank sprechen. Bestattungsverfügung Eine Bestattungsverfügung wird zu Lebzeiten erstellt und dient für die Zeit nach dem Tode. Sie umfasst unter anderem die gewünschte Bestattungsart und den Ort der Beisetzung. Eine Bestattungsverfügung ist bindend und entlastet die Angehörigen im Todesfall. Neben der inhaltlichen Vorsorge kann durch eine Sterbegeldversicherung auch finanziell vorgesorgt werden. Man wende sich an einen Bestatter vor Ort oder informiere sich online unter www.bestattungsplanung.de. Eine Bestattungsverfügung zum Download findet man unter: bestattungsplanung.de/vorsorge/bestattungsverfuegung.html Betreuungsverfügung Mit der Betreuungsverfügung beeinflusst man, „wer“ Sie im Ernstfall betreut. Dieses Vorsorgeinstrument dient – anders als die Vorsorgevollmacht – nicht der Betreuungsvermeidung, sondern möchte eine vom Gericht anzuordnende Betreuung näher ausgestalten. Die Betreuungsverfügung kann Wünsche zur Auswahl des Betreuers und zur Durchführung der Betreuung enthalten. Sie entfaltet grundsätzlich Bindungswirkung gegenüber dem Gericht bzw. dem Betreuer, sofern die schriftlich niedergelegten Wünsche nicht dem Wohl des Betreuten zuwiderlaufen. © Birgit Reitz-Hofmann - stock.adobe.com © nmann77 - stock.adobe.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=