Seniorenwegweiser für die Stadt Lüdinghausen

41 Vorsorge und Lebensende Gericht auch dann ermitteln, ob es Verfügungen gibt, wenn keine Registrierungen im Zentralen Vorsorgeregister vorhanden sind. Allerdings besteht die Gefahr, dass das Gericht einen fremden Dritten zum Betreuer bestellen wird, wenn die Operation bald durchgeführt werden muss. In diesem Fall kann das Gericht keine umfangreichen Ermittlungen anstellen. Nicht die gewünschte Vertrauensperson trifft dann die weitreichende Entscheidung über die medizinische Behandlung, sondern ein vomGericht bestellter Fremder. Kosten Die preiswer teste Registrierungsgebühr wird berechnet, wenn die Registrierung online geschieht (www.vorsorgeregister.de) und per Lastschrift abgerechnet wird. Sie beläuft sich dann auf 13,00 Euro pro Vorsorgevollmacht und jeweils 2,50 Euro pro zusätzlicher Vertrauensperson (Stand 2021). Die Registrierungsgebühr fällt nur einmal zum Zeitpunkt der Registrierung an (keine Jahresgebühr), deckt die dauerhafte Registrierung der Vorsorgeverfügung (einschließlich aller Angaben zumUmfang der Vollmacht und aller Angaben zu Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen) und umfasst alle Kosten der Beauskunftung der Betreuungsgerichte. Wenn man seine Vorsorgeurkunde beispielsweise von einem Notar beurkunden lässt, sollte dieser auf die Möglichkeit der Registrierung hinweisen. Der Notar erhält für die Registrierung keine eigenen Gebühren und berechnet nur die niedrigeren Eintragungskosten. Auch der Seniorenbeirat hat eine Broschüre mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht und Betreuungsverfügung erarbeitet. Sie ist beim Seniorenbeirat, dem Sozialdienst katholischer Frauen und beim Hospizdienst erhältlich. Es wird dringend empfohlen, sich z. B. beim SkF Lüdinghausen beraten zu lassen, da die Entscheidungen in diesen Verfügungen sehr weitreichend sind: Katharina Prasse Telefon: 02591 237120 Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (www.vorsorgeregister.de) Was nützt eine Vorsorgeverfügung, wenn Sie im Ernstfall nicht gefunden wird? Wenn eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann, dann bestellt das Betreuungsgericht für diese einen Betreuer. Das gilt nur dann nicht, wenn die betroffene Person einen Vorsorgebevollmächtigten benannt hat, der ihre Angelegenheiten ebenso gut besorgen kann wie ein Betreuer. Viele Menschen möchten verhindern, dass im Ernstfall eine Betreuung für sie angeordnet wird. Sie möchten, dass sich der Ehegatte, ein naher Verwandter oder eine sonstige Vertrauensperson im Ernstfall um ihre Angelegenheiten kümmert. Zu diesem Zweck bevollmächtigen sie diese Person für den Fall der Vorsorge. Eine Vorsorgevollmacht kann ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn sie im Ernstfall gefunden wird. Woher soll aber ein Betreuungsgericht wissen, dass eine Vorsorgevollmacht existiert? Regelmäßig fehlen den Betreuungsgerichten Anhaltspunkte dafür, dass es einen Vorsorgebevollmächtigten gibt. Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und durch Einführung des Zentralen Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer gelöst. Im Zentralen Vorsorgeregister kann sich jeder schnell, einfach und kostengünstig registrieren und dort hinterlegen, dass man eine Vorsorgeverfügung errichtet hat. Den Inhalt des Zentralen Vorsorgeregisters können Betreuungsgerichte deutschlandweit, rund um die Uhr und selbst in Eilfällen einsehen. Hierzu sind sie im Rahmen ihrer Amtsermittlungspflicht auch verpflichtet. Auf diese Weise wird Betreuungsgerichten ermöglicht, Vorsorgeverfügungen schnell und unkompliziert aufzufinden und Kontakt zu den benannten Vertrauenspersonen aufzunehmen. So werden unnötige Betreuungen im Interesse der Bürger vermieden und deren Wünsche optimal berücksichtigt. Wenn ein Arzt beispielsweise die Einwilligung zu einer das Leben gefährdenden Operation braucht und der Patient bewusstlos ist, beantragt der Arzt beim Gericht die Bestellung eines Betreuers. Ist die Vorsorgevollmacht registriert, kann das Gericht dem Arzt mitteilen, dass ein Bevollmächtigter vorhanden ist, an den er sich wenden kann. Zwar muss das

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