Seniorenratgeber für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg

25 3. WOHNEN WOHNEN 3.2 Öffentlich geförderter Wohnungsbau und Wohnberechtigungsschein Ist die bisherige Wohnung zu groß, zu teuer oder auch durch Umbaumaßnahmen nicht altengerecht umzugestalten, könnte ein Wohnungswechsel sinnvoll sein. Wohnungsangebote können den Tageszeitungen entnommen oder ein Maklerbüro kann mit der Wohnungssuche beauftragt werden. Außerdem gibt es Sozialwohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Die Mieten von Sozialwohnungen sind vergleichsweise niedriger. Für die Anmietung einer solchen Wohnung wird ein Wohnberech- tigungsschein benötigt. Dieser, sowie die Liste der Anbietenden von Sozialwohnungen ist bei der Hansestadt Lüneburg, Bereich Verwaltung, Wohnbauförderung, erhältlich. Für den Bezug einer Sozialwohnung besteht die Möglichkeit einer Eintragung in eine so- genannte Bewerberliste. Der Wohnberechtigungsschein wird erteilt, wenn das Jahreseinkommen z. Zt. folgende Beträge nicht oder nur geringfügig überschreitet: • • Ein-Personen-Haushalt: 17.000,00 Euro • • Zwei-Personen-Haushalt: 23.000,00 Euro Diese Einkommensgrenzen können sich erhöhen, wenn eine Schwer- behinderung vorliegt. Sämtliche Einkommensnachweise (z. B. Rentenbescheid), Personalausweis sowie der Schwer­ behindertenausweis sind bei Antragstellung vorzulegen. Hansestadt Lüneburg Bereich soziale finanzielle Hilfen, Wohnbauförderung Neue Sülze 31, 21335 Lüneburg Telefon: 04131 309-3756 www.lueneburg.de Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 08.30 – 12.00 Uhr Wohnraumanpassung – Veränderungen werden nötig Zusätzliche Gebrechen können das Wohnen in der eigenen Wohnung schwierig oder sogar unmöglich machen. Durch kleine Baumaßnahmen können Räume altersgerecht umgebaut werden. Für Senioren und Menschen mit Behinderung können Schwellen jeglicher Art zu unüberwindbaren Hindernissen werden. Um die eigene Selbstständigkeit zu erhalten, sind Umbaumaßnahmen in vielen Fällen sinnvoll. Wohnraumanpassung umfasst beispielsweise folgende Maßnahmen: • • Installation eines Treppenlifts • • Schaffung schwellenfreier Zugänge zu allen Wohnräumen durch Rampen • • Barrierefreies Badezimmer, Toilettensitzerhöhung • • Türverbreiterungen • • Technische Hilfsmittel im Badezimmer wie Badewannenlifter und Haltegriffe • • Rollstuhlgerechte Küche • • Behindertengerechte Möblierung, rutschfeste Böden • • Fenstergriffverlängerung • • Installation eines Notrufsystems Wohnberater sind Ihnen behilflich bei • • der Beratung über den Nutzen einer Wohnraumanpassung, • • der Benennung von dringenden Maßnahmen, • • der Feststellung von Mängeln in der Wohnung mithilfe einer Checkliste, • • der Planung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen, • • der Herstellung von Kontakten zu Behörden und Pflegekassen, • • beim Aufzeigen von Finanzierungshilfen.

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