Seniorenratgeber für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg

48 4. HILFEN ZU HAUSE HILFEN ZU HAUSE 4.6 Ambulante psychiatrische Pflege (APP) Ambulanter Psychiatrischer Pflegedienst Am Wienebüttler Weg 1, 21339 Lüneburg Telefon: 04131 6023000, Fax: 04131 6023080 E-Mail: app@pflegezentrum-lueneburg.de Johann und Erika Loewe-Stiftung Ochtmisser Straße 10, 21339 Lüneburg Telefon: 04131 67900, Fax: 04131 679018 E-Mail: app@loewe-stiftung.de www.loewe-stiftung.de 4.6.1 Krisendienst Psychiatrie Lüneburg Der Psychiatrische Krisendienst Lüneburg bietet schnelle und qualifi- zierte Soforthilfe bei seelischen Krisen und psychiatrischen Notfällen jeder Art für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg. Betroffene, Angehörige, Mitbetroffene, BetreuerInnen, ÄrztInnen und Beratungs- stellen können sich an den Krisendienst wenden. Das Angebot ist kostenlos, angeboten werden: • • Informationen und Abklärung am Telefon • • Telefonische Krisenberatung als erste Entlastungs- und Orientierungshilfen • • Hausbesuche zur Abklärung der Krisensituation vor Ort • • Wegweiser und Vermittlung an spezialisierte Hilfen Krisendienst Psychiatrie Lüneburg ist erreichbar von: Freitag 16.30 bis Montag 08.00 Uhr und an den Feiertagen Telefon: 04131 60260 4.6.2 Hilfsmittel Pflegehilfsmittel Bestimmte Hilfsmittel können von der Kranken- bzw. Pflegekasse bezuschusst oder erstattet werden. Damit gemeint sind Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (z. B. Haltegriffe, Toilettensitzerhöhung …) zur Körperpflege bzw. Hygiene (Wannenlifter, Inkontinenz­ material …), zur selbstständigeren Lebensführung bzw. Mobilität (Rollator, Hausnotruf …), zur Linderung von Beschwerden und zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel. Dabei gelten folgende Voraussetzungen: • • Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad. • • Der Pflegebedürftige lebt zu Hause, in einer WG oder einer Einrichtung für Betreutes Wohnen. • • Der Pflegebedürftige wird (auch) von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt. Erfüllt der Pflegebedürftige die genannten Voraussetzungen, kann der Antrag auf Kostenübernahme direkt bei der Pflegekasse gestellt werden. Verbrauchs-Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 1 SGB XI Verbrauchs-Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel, die vor allem in der Pflege zu Hause Anwendung finden. Sie sollen die Beschwerden einer pflege- bedürftigen Person, die einem Pflegegrad angehört, lindern oder dazu beitragen, dass diese ein selbstständigeres Leben führen kann. Die Pflegekasse erstattet bis zu dem monatlichen Höchstbetrag von 40 Euro den Verbrauch bestimmter Verbrauchs-Pflegehilfsmittel, z. B.: • • Einmalhandschuhe • • Desinfektionsmittel • • Bettschutzunterlagen • • Schutzschürzen • • Mundschutz • • Fingerlinge Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden. Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Kranken- bzw. Pflegekasse. • Sanitätshaus • Prothesenbau • Reha-Hilfsmittel • Orthopädie-Schuhtechnik • Bandagen und Kompressionsstrümpfe • Körperhaltungs- und Bewegungsanalysen CTO Centrum für Technische Orthopädie Die Fachwerkstatt für meine Gesundheit Stadtkoppel 9 21337 Lüneburg Tel.: 04131 - 87 20 10 www.cto-lueneburg.de Mo. – Do. 8.15 – 18.00 Uhr | Fr. 8.15 – 17.00 Uhr

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