Seniorenratgeber für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg

60 5. FINANZIELLE HILFEN FINANZIELLE HILFEN Pflegegrad (PG) Beeinträchtigungen Punkte Keine Beeinträchtigung der Selbst- ständigkeit oder der Fähigkeiten 0 – unter 12,5 Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten 12,5 – unter 27 Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten 27 – unter 47,5 Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten 47,5 – unter 70 Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten 70 – unter 90 Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 90 – 100 Um Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigkeit er- halten zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: • • Mitgliedschaft in der Pflegekasse mindestens zwei Jahre in den letzten zehn Jahren. • • Ein Pflegebedarf muss gegeben sein. • • Dies ist der Fall, wenn jemand durch körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeits­ störungen hat und deshalb der Hilfe durch andere bedarf. • • Leistungen werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Wesentliches Anliegen der Pflegeversicherung ist, die Bedingungen der häuslichen Pflege zu verbessern und zu stärken. Ziel ist es, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange zu Hause betreut werden und pflegende Angehörige entlastet werden. Dement­ sprechend hat die vorbeugende und wiederherstellende Pflege Vorrang nach der Devise: erst ambulante Pflege zu Hause, dann stationäre Aufnahme in ein Heim. Auch hochbetagte Personen ziehen es vor, so lange wie möglich in der eigenenWohnung zu verbleiben. Sollte dies aus Gründen der Pflegebedürftigkeit schwieriger werden, gibt es vor einer endgültigen Aufnahme in ein Pflegeheim verschiedene Möglichkeiten wie die Tages- pflege, die ambulante Pflege, die niedrigschwelligen Unterstützung- und Entlastungsangebote, die Verhinderungspflege, die Kurzzeitpflege oder eine Mischung aus verschiedenen Angeboten.Welche Art der Versorgung – je nach Einzelfall – sinnvoll ist, kann in einem Beratungsgespräch gut geklärt werden und mithilfe der ortansässigen Dienste auf denWeg ge- bracht werden. Auch kann ein Zuschuss für die Anpassung der eigenen Wohnung an den Pflegebedarf erfolgen (z. B. bodengleiche Dusche). Ein weiterer Vorteil der Pflegeversicherung ist, dass für den pflegendenAngehörigen unter bestimmten Voraussetzungen Bei­ träge in die Rentenversicherung gezahlt werden können. Oft bedeutet Pflegebedürftigkeit eine große finanzielle Belastung für den Betroffenen und die Angehörigen. Dieses finanzielle Risiko wird mit den Leistungen der Pflegeversicherung abgemildert. Es handelt sich dabei aber nicht um eine „Vollkasko-Versicherung“, denn die Leistungen werden in gesetzlich festgelegter Höhe ge- zahlt und damit nicht in jedem Einzelfall vollständig kostendeckend. Gesetzlich krankenversicherte Menschen sind automatisch in der Pflegeversicherung ihrer Krankenversicherung versichert. Für privat versicherte Menschen muss eine private Pflegeversicherung ab­ geschlossen werden. (Die Leistungen einer priv. Pflegeversicherung können abweichen!) Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu bekommen, muss die Pflegebedürftigkeit für die gewöhnlichen und regelmäßig wieder- kehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich aber für mindestens sechs Monate, vorliegen. Der Maßstab für die Pflegebedürftigkeit ist: • • Der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitätenoder der Gestaltung von Lebensbereichen • • Die Abhängigkeit von personeller Hilfe und zwar nicht nur bei einigen Verrichtungen der Grundpflege

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=