Demenzratgeber für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg

Hilfestellung bei der Alltagsgestaltung – ohne Entlastung geht es nicht 29 Hilfestellung bei der Alltagsgestaltung Tagespflegeeinrichtungen Weiterhin zu Hause leben und tagsüber in einer betreuten Gruppe sein, ist für die Angehörigen eine große Entlastung und bietet für die Erkrankten eine Abwechslung sowie einen strukturierten Tag. In Tagespflegeeinrichtungen werden pflegebedürftige Menschen betreut, deren ständige Betreuung zu Hause durch Angehörige oder Pflegedienste nicht gewährleistet werden kann. Wenn die Pflegeper- son beispielsweise wegen anderer Aufgaben die Zeit überbrücken muss, kann die Betreuung in einer Tagespflege eine gute Lösung sein. Ebenso können durch Tagespflegeeinrichtungen pflegende Angehö- rige entlastet werden. Die Tagespflege kann auch der Vereinsamung alleinlebender Menschen entgegenwirken. Die Einrichtungen setzen Fahrdienste ein, die die Betreffenden von zu Hause abholen und wieder zurückbringen. Die Versorgung kann an fünf Tagen in der Woche oder aber tage- bzw. stundenweise erfolgen. Tagespflegeeinrichtungen sollten ein therapeutisches Konzept aus aktivierender Pflege und Beschäftigungstherapie anbieten. Fragen Sie danach! Bezeichnung Anschrift Telefon Stadt Lüneburg Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Moldenweg 10 und 12, 21339 Lüneburg 04131 20866-0 Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Lübecker Straße 81, 21337 Lüneburg 04131 4080033 tmk – Tagespflege mit Kompetenz GmbH Am Ebensberg 14, 21337 Lüneburg 04131 9994510 DRK-Tagespflege „Frido Anders“ Soltauer Straße 12, 21335 Lüneburg 04131 266690 Landkreis Lüneburg Tagespflege im Haus Niedersachsen Bahnhofstraße 1, 21407 Deutsch Evern 04131 8203424 Convivendum GmbH Breite Straße 43, 21354 Bleckede 05852 9583762 Ambulanter Pflegedienst & Tagespflege Alternative Tagespflege Süttorfer Weg 20, 21398 Neetze 05850 971342 Finanzielle Leistungen für diese pflegerische Betreuung übernimmt die Pflegeversicherung. Die maximalen Höchstsätze betragen monatlich in dem jeweiligen Pflegegrad (PG): PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 0 e 689 e 1.298 e 1.612 e 1.995 e Der Entlastungsbetrag von 125 e kann für den Eigenanteil der Tages-/ Nachtpflege eingesetzt werden. Pflegebedürftige können die Tagespflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.

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