Demenzratgeber für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg

32 Hilfestellung bei der Alltagsgestaltung Hilfestellung bei der Alltagsgestaltung – ohne Entlastung geht es nicht Bezeichnung Anschrift Telefon DOREA Pflegeteam Artlenburg Blumenstraße 19, 21380 Artlenburg 04139 7989477 Verein Hilfe zur Selbsthilfe Lüneburg e. V. Große Straße 4b, 21357 Bardowick 04131 34915 Senioren- und Behindertenpflege e. K. Beethovenstraße 17, 21391 Reppenstedt 04131 671092 W&M Ihr Pflegedienst, Björn Wegner, Petra Moryn Dannenberger Landstraße 8, 21368 Dahlenburg 05851 9795710 Werden die Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, können sie zwischen Pflegegeld, Pflegesachleis- tungen und Kombinationsleistungen wählen. Pflegegeld (§ 37 SGB XI) erhalten Pflegebedürftige die sich von Angehörigen, Bekannten oder Ehrenamtlichen versorgen lassen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegbedürftige mit dem Pflegegeld, dessen Umfang entsprechend die erforderliche Grundpflege und haus- wirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Das Pflegegeld zählt nicht als Einkommen und muss nicht versteuert werden. Die monatliche Höhe des Pflegegeldes ist von dem jeweiligen Pfle- gegrad (PG) abhängig. PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 0 e 316 e 545 e 728 e 901 e Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) werden durch geeignete Pflegekräfte der ambulanten Pflegeeinrichtungen (ambulanten Pfle- gedienste), mit denen die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abge- schlossen hat, erbracht. Zu den Pflegesachleistungen zählen Leistungen, die durch profes- sionelle, ambulante Pflegedienste erbracht werden. Die monatliche Höhe der Sachleistungen ist ebenfalls von dem Pflegegrad abhängig. PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 0 e 689 e 1.298 e 1.612 e 1.995 e Pflegesachleistungen werden durch den Dienstleister direkt mit der gesetzlichen Pflegekasse abgerechnet. Welchen Pflegedienst Sie wäh- len, steht Ihnen frei. Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich auch bei Bedarf zu einer Kombinationsleistung zusammenfassen. Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) wird als Kombination von Pflegegeld- und Pflegesachleistung eingesetzt. Von dem Pflegebedürf- tigen können teilweise Leistungen eines ambulanten Pflegeanbieters und z. B. Leistungen einer Privatperson oder/und Angehörigen kom- biniert in Anspruch genommen werden. Die prozentual nicht ausge- schöpften Pflegesachleistungen werden anteilig vom Pflegegeld an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Umwandlungsanspruch (§45a SGB XI Umwandlung des am­ bulanten Sachleistungsbetrages) 40 Prozent der nicht in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen können in Angebote zur Unterstützung im Alltag und Entlastungsleis- tungen umgewandelt werden. © stockxpert.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=