Demenzratgeber für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg

Vorsorge und Betreuung Testament Durch die Einrichtung eines Testaments gehen Sie sicher, dass im Ernstfall die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihren eigenen Wün- schen erfolgt. Liegt im Todesfall kein gültiges Testament bzw. kein Erbvertrag vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, über deren Regelungen Sie sich bei einem Rechtsanwalt, einem Notar oder demAmtsgericht informieren können. Das eigenhändige Testament ist die einfachste Form, Ihren letztenWil- len festzuhalten. Es muss handschriftlich verfasst, mit vollem Namen unterschrieben werden, sowie Ort und Datum enthalten. Das bei einem Notar verfasste notarielle Testament bietet größere Sicherheit. Hier besteht die Möglichkeit, sich rechtlich ausführlich über die zweckmäßige Form und den Inhalt der Verfügung beraten zu las- sen. Es ist kostenpflichtig, bietet jedoch die Gewähr, dass Ihr letzter Wille klar und deutlich formuliert ist und im Todesfall das Nachlassge- richt informiert wird. Sie können Ihr Testament jederzeit ändern, wenn es nicht mehr Ihrem aktuellen Willen entspricht. Testament und Erbvertrag Der Tod kann jeden jederzeit treffen. Wer vermeiden möchte, dass nach seinem Tod Auseinandersetzungen zwischen den Hinterbliebe- nen über den Nachlass entstehen, sollte seine Erbfolge verbindlich festlegen und sich nicht auf die gesetzliche Regelung verlassen. Das eigenhändige Testament ist die einfachste Form, den letzten Wil- len festzulegen. Es muss handschriftlich verfasst, mit vollem Namen unterschrieben werden, sowie Ort und Datum enthalten. Es können jedoch inhaltliche Fehler auftreten, die gravierende, vom Laien kaum vorhersehbare Auswirkungen haben. Das bei einem Fachanwalt oder Notar verfasste Testament oder der Erbvertrag bietet eine größere Sicherheit. Hier besteht die Möglichkeit, sich durch einen im Erbrecht spezialisierten Fachmann beraten zu lassen und abzuklären, wie die eigenen individuellen Vorstellungen verwirklicht werden können. Dabei sind Fragen zu bedenken J Wie sichere ich meinen Ehepartner ab? J Wie verhindere ich, dass Kinder vor dem Tod meines Ehepartners ihren Erbteil verlangen? J Wie sichere ich meine Kinder ab, falls mein Ehepartner wieder hei- ratet? J Wie kann ich verhindern, dass Ansprüche auf den Pflichtteil geltend gemacht werden? J Wer beerbt meine Erben? J Wie bedenke ich Lebensgefährten oder andere Menschen, die für mich gesorgt haben? Diese Beratung ist zwar kostenpflichtig, die Höhe der Kosten wird oft überschätzt. Sie haben jedoch die Sicherheit, dass Ihr letzter Wille klar und deutlich formuliert ist. Sie können Ihr Testament oder den Erbvertrag jederzeit ändern, wenn diese nicht mehr Ihrem aktuellen Willen entsprechen. Publikationen unter: www.bmjv.de ww w.mj.niedersachsen.de Kostenlose Beratung im: Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) – REGION Lüneburg Schröderstraße 16, 21335 Lüneburg Telefon: 04131 309- 3094 sowie in der kostenlosen Seniorenrechtsberatung jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 14:30 –16:30 Uhr und montags von 14:00 – 15:00 Uhr (nur telefonisch) im Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) – REGION Lüneburg Telefon: 309- 3811 www.lueneburg.de/senioren 54 Vorsorge und Betreuung

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