Demenzratgeber für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg

Finanzierung und Sozialleistungen Ein weiterer Vorteil der Pflegeversicherung ist, dass für den pflegenden Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden können. Oft bedeutet Pflegebedürftigkeit eine große finanzielle Belastung für die Betroffenen und die Angehörigen. Dieses finanzielle Risiko wird mit den Leistungen der Pflegeversicherung abgemildert. Es handelt sich dabei nicht um eine „Vollkasko-Versicherung“, denn die Leistun- gen werden in gesetzlich festgelegter Höhe gezahlt und sind damit nicht in jedem Einzelfall vollständig kostendeckend. Gesetzlich kran- kenversicherte Menschen sind automatisch in der Pflegeversicherung ihrer Krankenversicherung versichert. Pflegeleistungen für privat Versicherte gelten gemäß den abgeschlossenen Versicherungsbedingungen. Der Maßstab für die Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbst- ständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder der Gestaltung von Lebensbereichen eines Menschen und die daraus resultierende Abhängigkeit von personeller Hilfe und zwar nicht nur bei einigen Ver- richtungen der Grundpflege, sondern in den relevanten Bereichen der elementaren Lebensführung. Die Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten wird an Hand des Begutachtungsassessment durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) ermittelt. Dabei werden sechs Lebensbereiche („Module“) betrachtet und gewichtet: 1. Mobilität 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung 5. Umgang mit krankheitsspezifischen / therapiebedingten Anforde- rungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte Antragstellung und Bewilligungsverfahren Den Antrag auf Pflegeleistungen richten Sie an Ihre Krankenkasse. Er kann auch formlos gestellt werden. Sie erhalten dann ein entspre- chendes Antragsformular zugeschickt. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begut- achtung zur Feststellung der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörung. Es erfolgt eine Einstufung in einen Pflegegrad. Diese Feststellungen sind wiederum Voraussetzung für die Leistungen der Pflegekasse. Wichtig ist zu wissen, dass jederzeit bei der Pflegekasse ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden kann, wenn sich der Gesundheits- zustand der zu pflegenden Person verschlechtert hat. Vor der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) ist folgendes zu beachten: Um dem MDK den Hilfebedarf im Einzelnen zu schildern, ist es angebracht, vorher einen Auskunftsbogen zur Vorbereitung auf das Gespräch mit dem medizinischen Dienst auszufüllen. Hierin sollte genau aufgezeichnet sein, bei welchen Verrichtungen Hilfe benötigt wird. Gerade wenn es um die Begutachtung von Demenzkranken geht, sollten Sie Arzt- und Krankenhausberichte bereitlegen.Wenn der Begutachtungstermin ansteht, sollte der Tagesablauf so sein, wie er immer ist, denn der Gutachter soll einen möglichst realistischen Ein- druck erhalten. Es ist darauf zu achten, dass nichts beschönigt oder verschwiegen wird. Über die Hilfen, die Angehörige, Nachbarn usw. erbringen, ist ausführlich zu sprechen. Die Begutachtung stellt häufig für die Pflegebedürftigen eine belastende Situation dar, so dass Fra- gen und Äußerungen nicht gleich verstanden werden. Scheuen Sie 56 Finanzierung und Sozialleistungen

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