Älter werden in Lünen

Foto: Stadt Lünen 29 Hilfe und Entlastung zu Hause Danach muss eine Genehmigung der Krankenkasse erfolgen, bevor das entsprechende Hilfsmittel beim Fachhandel (Sanitätshäuser oder Apotheken) be- stellt werden kann oder durch Vertragslieferanten der Krankenkassen ausgeliefert wird. Neben den Hilfsmitteln der Krankenversicherung haben Personen mit anerkanntem Pflegegrad auch Anspruch auf Pflegehilfsmittel wie z. B. Haus­ notrufsysteme, Pflegebetten und vieles mehr. Bei der Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MDK) kann der Gutachter ein Hilfsmittel emp- fehlen. Der Antrag gilt dann als gestellt und wird somit von der Pflegekasse bearbeitet. Eine fach- liche Beurteilung ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich. Auch können sogenannte „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ wie saugende Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Hand- schuhe bis zu einem Wert von 40,– Euro von der Pflegekasse übernommen werden. Neben einer Beratung über die individuell notwendigen und sinnvollen Hilfsmittel durch den behandelnden Arzt oder den Pflegedienst sind Informationen zu den Möglichkeiten und Ange- boten auch beim Pflegestützpunkt Lünen, den Kranken- bzw. Pflegekassen sowie den Sanitäts- häusern erhältlich. HAUSNOTRUFSYSTEME Für Menschen, die allein leben oder auch nur zeit- weilig allein sind, ist ein Hausnotrufsystem eine wertvolle Hilfe. Ein Anschluss an ein solches System sichert Sie unkompliziert für den eventuellen Notfall in der eigenen Wohnung ab. Mit einer Hausnotruf-Anlage erhalten Sie zum einen ein Gerät, welches problemlos in Ihrer Wohnung angeschlossen werden kann. Zum anderen erhalten Sie einen einfach zu tragen- den, leichten Sender, den Sie immer bei sich haben sollten. Für den Sender gibt es verschiedene Ausfüh- rungen: er kann wie ein Amulett um den Hals oder auch in Form einer Armbanduhr am Arm getragen werden. Im Notfall betätigen Sie den Sender durch Knopf- druck und signalisieren damit der Notruf-Zentrale Ihren Hilfebedarf. In der Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist, sind Ihr Name und Ihre Anschrift sowie die Tele- fonnummern der im Notfall zu verständigenden Personen hinterlegt (Angehörige, Nachbarn oder / und ein Pflegedienst). Diese werden dann sofort informiert, sodass schnell Hilfe vor Ort ist. Sowohl die Kosten als auch die darin enthaltenen Leistungen der Anbieter sind unterschiedlich – bitte erkundigen Sie sich dazu bei dem jeweiligen Anbieter. Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen, die Leistungen nach dem Pflegever- sicherungsgesetz erhalten, einen Antrag auf Kostenübernahme für ein Hausnotrufsystem stellen. In den in diesen Fällen von der Pflegekasse über- nommenen Kosten sind das Hausnotruf-Gerät inkl. Installation, der Sender sowie die Aufschal- tung in die jeweiligen Hausnotruf-Zentralen enthalten. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie ebenfalls bei den Anbietern, bei Ihrer Pflegekasse sowie im Pflegestützpunkt. In Lünen bieten sowohl die Sozialstationen der Wohlfahrtsverbände als auch private Pflegedienste Hausnotrufsysteme an. Eine Liste der Hausnotruf-Anbieter ist im Internet abrufbar unter www.kreis-unna.de. W eitere Aus- künfte und Informationen rund um das Thema erhalten Sie im Pflegestützpunkt Lünen (Adresse siehe Seite 30).

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