Älter werden in Lünen

31 Pflege und Pflegeversicherung COMPASS Pflegeberatung (für privat Versicherte) Telefon: 0800 / 101 88 00 zuständige Beraterin für Lünen: Stephanie Schuh Telefon: 0221 / 93 332 229 E-Mail: stephanie.schuh@ compass-pflegeberatung.de Internet: www.compass-pflegeberatung.de DIE PFLEGEVERSICHERUNG Mit dem am 01.01.2017 in Kraft getretenen „Pflegestärkungsgesetz 2“ – kurz „PSG II“ genannt – wurde die Pflegeversicherung um- fassend reformiert. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff mit fünf Pflegegraden , welche die bisherigen drei Pflege- stufen ersetzen, eine individuellere Einstufung in der Pflege und damit passgenauere Leistungen waren wesentliche Merkmale der Reform. Zudem haben nun alle Pflegebedürftigen Anspruch auf die gleichen Leistungen, egal ob sie körperlich, demenziell oder psychisch beeinträchtigt sind. Aktuelle Informationen des Gesetzgebers zum Pflegestärkungsgesetz sowie zu weiteren ge- planten Gesetzesänderungen und viele weitere Informationen finden Sie im Internet unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ themen/pflege.html Das Antragsverfahren Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, ist es grundsätzlich notwendig, einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stel- len. Anspruch auf Leistungen hat man, wenn man innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Antrag- stellung zwei Jahre lang in der Pflegeversicherung versichert war. Der Antrag kann vom Pflegebedürftigen oder einem Bevollmächtigten formlos bei der jeweiligen Pflegekasse gestellt werden. Es gibt keine Frist, die vorgibt, wann ein Antrag für Pflegeleistungen zu stellen ist. Wichtig zu wissen ist lediglich, dass sämtliche Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden. Daher ist es zu empfehlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, wenn der Eindruck besteht, dass regelmäßig Hilfe im Alltag benötigt wird. Diese Antragstellung ist zunächst formlos per Mail oder Fax bei der Pflegekasse möglich. Erst später muss genauer ausgefüllt werden, welche Leistungen tatsächlich genutzt werden sollen. Sobald die Pflegekasse den Antrag zu Pflege- leistungen erhält, muss sie dem Antragsteller binnen 14 Tagen einen Termin für eine Pflege- beratung anbieten. Dafür kann die betroffene Person entweder persönlich bei einer Beratungs- stelle erscheinen oder sich besuchen lassen. In manchen Fällen ist auch eine telefonische Bera- tung möglich und sinnvoll. Können Pflegekassen diese Leistung nicht zeitgerecht erbringen, müssen sie dem Versicherten einen Beratungsgutschein für die Inanspruchnahme der Pflegeberatung zur Verfügung stellen, der bei einer qualifizierten Beratungsstelle eingelöst werden kann. Zur Entscheidung über einen Antrag wird ein Gutachten erstellt. Hierzu kommt eine speziell geschulte Gutachterin bzw. ein Gutachter zum Mehr zu uns unter : awo-seniorenzentren.awo-ww.de Wir bieten Ihnen Stationäre Pflege und Kurzzeitpflege. Seniorenzentrum „Minister Achenbach“ Hermann-Schmälzger-Straße 15-19 • 44536 Lünen Fon: 0231 - 8783-1 • sz-luenen@awo-ww.de SICHER, SS GEBORGEN UND ZU HAUSE. Seniorenzentrum „An der alten Gärtnerei“ Waltroper Str. 25 • 44536 Lünen Fon: 0231 - 9868090 • sz-luenen-II@awo-ww.de

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