Älter werden in Lünen

47 Pflege und Pflegeversicherung Coldinne-Stift Lünen Alstedder Straße 150 44534 Lünen (Alstedde) Leitung: N.N. Telefon: 02306 / 9 10 11 - 0 E-Mail: info-coldinne-stift@ comunita-seniorenhaeuser.de Internet: www.comunita-seniorenhaeuser.de Evangelisches Altenzentrum Lünen Stationäre Pflege Bebelstraße 200 44532 Lünen (Süd) Leitung: Dirk Kreimeyer Telefon: 02306 / 9 44 77 - 0 E-Mail: evaltenzentrumluenen@diakonie-ruhr.de Internet: www.diakoniedortmund.de Pflegeeinrichtung „Fünf Wände“ Rudolph-Nagell-Straße 17 44534 Lünen (Nord) Leitung: Nicole Peters Telefon: 02306 / 9 10 34 98 E-Mail: info@fuenfwaende.de Internet: www.fuenfwaende.de Residenz Osterfeld Alloheim Seniorenresidenzen Zehnte SE & Co. KG Günter-Kleine-Straße 1 44532 Lünen (Osterfeld) Leitung: Nicola Glos Telefon: 02306 / 9 29 44 - 0 E-Mail: luenen-osterfeld@alloheim.de Internet: www.alloheim.de Seniorenhaus Wethmar Mark Wethmar Mark 76 44534 Lünen (Wethmar) Leitung: Claudia Köpke Telefon: 02306 / 30 50 – 401 E-Mail: einrichtungsleitung@ seniorenhaus-wethmar-mark.de Internet: www.seniorenhaus-wethmar-mark.de Seniorenzentrum Beckinghausen Alloheim Seniorenresidenzen Zehnte SE & Co. KG Kamener Straße 224 44532 Lünen (Beckinghausen) Leitung: Peter Krause Telefon: 02306 / 9 84 84 - 0 E-Mail: luenen-beckinghausen@alloheim.de Internet: www.alloheim.de DIE HEIMAUFSICHT /WTG-BEHÖRDE Im Kreis Unna leben ca. 6.000 volljährige Menschen in Betreuungseinrichtungen, weil sie aufgrund ihres Alters, ihrer Pflegebedürftigkeit, ihrer Behin- derung oder ihrer psychischen Erkrankung auf eine umfassende Versorgung angewiesen sind. In Lünen leben rund 930 Frauen und Männer in einer Betreuungseinrichtung, davon 802 in stationären Pflegeeinrichtungen und 128 in Behinderteneinrichtungen. Außerdem gibt es fünf Tagespflegeeinrichtungen mit insgesamt 74 Plätzen, eine Einrichtung mit zehn Plätzen im Rahmen der Kurzzeitpflege, acht Wohngemeinschaften mit insgesamt 90 Plätzen sowie ein Hospiz mit 14 Plätzen. Bewohnerinnen und Bewohner dieser Betreuungs­ einrichtungen bedürfen eines besonderen Schutzes. Dafür zuständig ist die Heimaufsicht / WTG-Behörde , die beim Kreis Unna angesiedelt ist. Grundlage für die Arbeit der Heimaufsicht ist das „Wohn- und Teilhabegesetz NRW“ (WTG). Die Ziele des WTG sind u. a. die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen zu wahren, welche die Wohn- und Betreuungsan­ gebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung nutzen, sie vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Ein- haltung der den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern obliegenden Pflichten zu sichern. Es soll ihnen ein selbstbestimmtes Leben gewährleisten und ihre Mitwirkung und Mit­ bestimmung unterstützen. Eine engmaschige Beratung, Begleitung und Über- wachung der Betreuungseinrichtungen durch die Heimaufsicht /WTG-Behörde soll sicherstellen, dass auftretende Mängel möglichst vermieden oder schnellstmöglich abgestellt werden. Die Heimaufsicht /WTG-Behörde ist zuständig für Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot der Alten- und Behindertenhilfe, Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen, Hospize und besondere Wohnformen wie z. B. Wohngemeinschaften und Einrichtungen des Servicewohnens, wenn be- stimmte vertragliche Konstellationen vorliegen. Dabei arbeitet sie eng mit anderen Behörden wie dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und dem Verband der privaten Kranken­ kassen e. V. (PKV) zusammen.

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