Älter werden in Lünen

53 Weitere Beratungs- und Hilfsangebote Die Beratung erfolgt kostenlos und anbieter- neutral. Die Inhalte werden vertraulich behandelt. Aufsuchende Hilfen Stadt Lünen Rathaus Erdgeschoss, Raum 6 Willy-Brandt-Platz 1 44532 Lünen Ansprechpartner: Hasan Ragop Telefon: 02306 / 104 - 1447 E-Mail: Hasan.Ragop.16@luenen.de Sprechzeiten: dienstags von 8:00 – 12:30 Uhr Weitere Termine und Hausbesuche nach Verein- barung (außer dienstags) INFORMATIONEN UND HILFEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN Schwerbehindertenausweis Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesund- heit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zu- stand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Auf Antrag des Menschen mit Behinderung wird festgestellt, ob eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts vorliegt und welchen Grad diese Behinderung ( GdB ) hat. Der GdB ist ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auf Grund eines Gesundheitsschadens und ist grundsätzlich unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf zu beurteilen. Es spielt keine Rolle, ob die Be- hinderung angeboren oder ihre Ursache ein Unfall oder eine Krankheit ist. Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem GdB von mindestens 50. Wenn Ihre Behinderung durch das Amt für Arbeit und Soziales des Kreises Unna festgestellt wird, können Sie bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten (sog. „Nachteilsausgleiche“), wie zum Beispiel Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr, Park­ erleichterungen oder reduzierte Steuersätze. Erst ab einem GdB von 50 besteht ein Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Hier die Merkzeichen mit Erklärung: G: erheblich gehbehindert aG: außergewöhnlich gehbehindert H: hilflos Bl: blind TBl: taubblind GL: gehörlos B: Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erforderlich RF: Rundfunkgebührenbefreiung und Telefonermäßigung Anträge für die Beantragung eines Schwerbehin- dertenausweises erhalten Sie im Servicepoint im Foyer des Rathauses der Stadt Lünen sowie in der Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf/ kommunale Behindertenarbeit der Stadt Lünen. Bewilligende Behörde: Kreis Unna Arbeit und Soziales Friedrich-Ebert-Straße 17 59425 Unna Telefon: 02303 / 27 - 0 Formulare und Informationen: • Webangebot für Menschen mit Behinderung (mit verschiedenen Antragsverfahren etc.) unter: www.kreis-unna.de/nc/hauptnavigation/kreis- region/leben-im-kreis/behinderung-inklusion/ schwerbehinderte/ • Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht im pdf-Format zum Download beim Kreis Unna: www.kreis-unna.de/fileadmin/user_upload/ Kreishaus/50/pdf/50.4_Antrag_Schwerbehinderten- angelegenheiten.pdf Weitere Informationen unter: www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_ soziales/schwerbehindertenrecht/index.html Hilfen für blinde und hochgradig sehschwache Menschen Für den Bezug von Blindengeld muss das Augen- licht vollständig erloschen oder die Sehschärfe auf beiden Augen auf 1/50 (2Prozent) herabgesetzt sein. Bei der Hilfe für hochgradig Sehbehinderte darf die Sehschärfe auf beiden Augen nicht mehr als 1/20 (5 Prozent) betragen. Das Sehvermögen ist durch eine augenfachärztliche Bescheinigung nachzuweisen, es sei denn, im Schwerbehinder- tenausweis ist bereits das Merkzeichen BL (blind) eingetragen. Anträge für Blindengeld erhalten Sie in der Abtei- ung Soziale Grundsicherung der Stadt Lünen (siehe unter „Weitere wichtige Adressen“ auf Seite 63). Der ausgefüllte Antrag wird von dort aus weiter- geleitet an den Landschaftsverband Westfalen- Lippe in Münster, kann aber auch direkt an den Landschaftsverband geschickt werden.

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