Seniorenwegweiser der Stadt Lünen

Pflege zu Hause – die Wohnumfeldverbesserung Bei den Leistungen zur sogenannten „Wohnumfeldverbesserung“ handelt es sich um Zuschüsse zu Maßnahmen wie beispielweise dem Umbau des Bades, dem Einbau von Haltegriffen, einer Verbreiterung der Türen oder dem Einbau von Treppenliften. All diese Maßnahmen dienen dazu, die Wohnumgebung an die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Personen anzupassen. Im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung können auch die Umzugskosten in eine barrierefreie Wohnung durch die Pflegekassen bezuschusst werden. Allgemeine Modernisierungen, wie zum Beispiel Tapezieren, können nicht übernommen bzw. bezuschusst werden. Der Zuschuss, der auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt werden kann, ist auf 4.000,– Euro begrenzt. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, z. B. in einer Wohngemeinschaft, kann der Zuschuss bis maximal vier Personen, also bis maximal 16.000,– Euro, gewährt werden. Voraussetzung ist auch hier die Einstufung in einen der Pflegegrade I – V. Die Pflegeversicherung bewilligt diesen Zuschuss zunächst nur einmalig. Nur wenn sich die Pflegesituation entscheidend verändert, kann die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen einen erneuten Zuschuss gewähren. Weitere Informationen zur Wohnumfeldverbesserung sind erhältlich bei der Wohnberatung im Kreis Unna (siehe Seite 24). WEITERE ENTLASTUNGSANGEBOTE DER ENTLASTUNGSBETRAG Pflegebedürftige in häuslicher Pflege können einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,– Euro monatlich abrufen. Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades I. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden einzusetzen für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme folgender Leistungen: • Tages- und Nachtpflege • Kurzzeitpflege • Hauswirtschaftliche Hilfen • Nachbarschaftshilfe im Sinne der Anerkennungs- und Förderungsverordnung • Sachleistungen durch Pflegedienste (insofern es sich in den Pflegegraden II – V nicht um Leistungen im Rahmen der Selbstversorgung handelt) oder • nach Landesrecht anerkannte niederschwellige Betreuungsangebote Werden die Leistungen nicht innerhalb eines Kalendermonats verbraucht, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht wurden, können noch bis zum 30.06. des Folgejahres übertragen werden. Danach verfällt der Betrag. Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt und nicht mit den anderen Leistungsansprüchen verrechnet. DIE TAGESPFLEGE Die Leistungen der Pflegekasse für die Tagespflege betragen – neben dem Pflegegeld oder der Pflegesachleistung – monatlich Pflegegrad I --- Pflegegrad II 689,– Euro Pflegegrad III 1.298,– Euro Pflegegrad IV 1.612,– Euro Pflegegrad V 1.995,– Euro Für Fragen rund um die Tagespflege stehen die jeweiligen Einrichtungen gern zur Verfügung. Alle beraten unverbindlich über die Möglichkeiten und Angebote sowie bei Fragen der Finanzierung. Weiterhin informieren und beraten die Pflegeberatung im Kreis Unna sowie der Pflegestützpunkt Lünen zum Thema Tagespflege, zur Finanzierung sowie zu den Angeboten in Lünen (Adressen siehe Seite 37) 45 Pflege und Pflegeversicherung Beratungszeiten montags bis mittwochs 07��30 – 16��00 Uhr donnerstags 07��30 – 17��00 Uhr freitags 07��30 – 13��00 Uhr Für ein persönliches Gespräch ist eine vorherige telefonische Terminabsprache empfehlenswert! Die Pflegeversicherung Wer hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung? Die Pflegeversicherung gewährt den Personen Leistungen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen allesdeutschland Beratungszeiten montags bis mittwochs 07��30 – 16��00 Uhr donnerstags 07��30 – 17��00 Uhr freitags 07��30 – 13��00 Uhr Für ein persönliches Gespräch ist eine vorherige telefonische Terminabsprache empfehlenswert! Die Pflegeversicherung Wer hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung? Die Pflegeversicherung gewährt den Personen Leistungen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen ode erh Wie Um erh Ant kan mä Auf sen ver Pfle ges allesdeutschland    Beratungszeiten montags bis mittwochs 07��30 – 16��00 Uhr donnerstags 07��30 – 17��00 Uhr freitags 07��30 – 13��00 Uhr Für ein persönliches Gespräch ist eine vorherige telefonische Terminabsprache empfehlenswert! Die Pflegeversicherung Wer hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung? ode erhe Wie Um erha Antr kann mäc Auf sen vers Pfle gest allesdeutschland sag es weiter!    Beratungszeiten montags bis mittwochs 07��30 – 16��00 Uhr donnerstags 07��30 – 17��00 Uhr freitags 07��30 – 13��00 Uhr Für ein persönliches Gespräch ist eine vorherige telefonische Terminabsprache empfehlenswert! Die Pflegeversicherung Wer hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung? Die Pflegeversicherung gewährt den Personen Leistungen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen allesdeutschland

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