Seniorenwegweiser der Stadt Lünen

INFORMATIONEN UND LEISTUNGEN FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE UND PFLEGEPERSONEN Soziale Sicherung, Pflegezeit und Familienpflegezeit Soziale Sicherung der Pflegeperson Die Pflegekasse prüft auf Antrag, ob für Pflegepersonen Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden können. Pflegepersonen im Sinne des Rentenrechts sind Personen, die nicht erwerbsmäßig, mindestens zehn Stunden an zwei Tagen in der Woche, einen oder mehrere Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad II in häuslicher Umgebung pflegen und dabei nicht mehr als 30 Stunden in der Woche beschäftigt oder selbstständig tätig sind. Mit Einführung des Pflegestärkungsgesetzes 2 können Pflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen auch in der Arbeitslosenversicherung abgesichert werden. Nähere Informationen erteilt die Pflegekasse oder die Pflege- und Wohn- beratung im Kreis Unna. Pflegezeit für Arbeitnehmer:innen Für die Dauer von bis zu sechs Monaten können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Wahrnehmung von Pflegetätigkeiten von der Arbeit freistellen lassen (Pflegezeit). Sie sind weiterhin sozialversichert, beziehen aber kein Gehalt. Die Antragstellung erfolgt bei der Pflegekasse, bei der der Pflegebedürftige versichert ist. Daneben besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage jährlich je pflegebedürftige Person (kurzzeitige Arbeitsverhinderung). Lohnersatzleistungen werden für nahe Angehörige in Höhe von 90 Prozent des Nettolohns von der Pflegekasse gezahlt. Betriebe mit bis zu 15 Betriebsangehörigen sind von dieser Regelung ausgenommen. Familienpflegezeit Im Rahmen der Familienpflegezeit können Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden für die Dauer von bis zu zwei Jahren verkürzen. Dabei wird das Gehalt um die Hälfte des reduzierten Arbeitsentgeltes während der Familienpflegezeit aufgestockt, was dann nach der Familienpflegezeit bis zum Ausgleich des Gehaltskontos in gleicher Höhe weitergezahlt wird. Ein Beispiel: Die Arbeitszeit wird von 100 Prozent auf 50 Prozent verringert. Das Arbeitsentgelt wird in Höhe von 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens während der Familienpflegezeit weitergezahlt. Nach der Familienpflegezeit beträgt die Arbeitszeit wieder 100 Prozent, es wird aber bis zum Ausgleich des Gehaltsvorschusses nur 75 Prozent ausgezahlt. Gesprächskreise für pflegende Angehörige Die Gesprächskreise für pflegende Angehörige dienen dem sehr wichtigen, meist durch Fachpersonal begleiteten, Austausch von gemeinsamen Erfahrungen in der häuslichen Pflegesituation sowie dem Austausch von Informationen über Hilfsangebote, Pflegeversicherung, Krankheitsbilder etc. Alle in Lünen vorhandenen Gesprächskreise sind nicht an die Nutzung anderer Angebote der anbietenden Institutionen gebunden und sind kostenlos und offen für alle Interessierten! Angebote der Wohlfahrtsverbände in Lünen Caritasverband Lünen-Selm-Werne e.V. Unterstützung für pflegende Angehörige Lange Straße 84 44532 Lünen Telefon: 02306 / 70 04 - 0 Ansprechpartner: Rüdiger Willms Telefon: 02306 / 70 04 - 10 22 E-Mail: willms@caritas-luenen.de Internet: www.caritas-luenen.de Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Gesprächskreis für pflegende Angehörige im DRK-Mehrgenerationenhaus Luisenhüttenstraße 25 & Spormeckerplatz 1 a Telefon: 44536 / 44532 Lünen Ansprechpartner: Tim Jesella Telefon: 02306 / 20 54 11 oder 0152 / 53 05 64 53 E-Mail: tim.jesella@drk-luenen.de Bürozeiten: montags und dienstags 07:00 – 15:30 Uhr freitags 11:00 – 14:30 Uhr Auch einige private Pflegedienste bieten Gesprächskreise für pflegende Angehörige an, Auskünfte hierzu geben die jeweiligen Pflegedienste. Angebote für spezielle Gesprächskreise zum Thema „Demenz“ sind im Kapitel „Demenz – was nun?“ ab Seite 56 zu finden. 49 Pflege und Pflegeversicherung

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