Seniorenwegweiser der Stadt Lünen

In Lünen leben rund 880 Menschen in einer Betreuungseinrichtung, davon 794 in stationären Pflegeeinrichtungen und 84 in Behinderten- einrichtungen. Außerdem gibt es acht Tagespflegeeinrichtungen mit insgesamt 122 Plätzen, eine Einrichtung mit zehn Plätzen im Rahmen der Kurzzeitpflege, zwölf Wohngemeinschaften mit insgesamt 117 Plätzen sowie ein Hospiz mit 14 Plätzen. Menschen, die in einer dieser Betreuungseinrichtungen wohnen und leben, bedürfen eines besonderen Schutzes. Dafür zuständig ist die Heimaufsicht / WTG-Behörde, die beim Kreis Unna angesiedelt ist. Grundlage für die Arbeit der Heimaufsicht ist das „Wohn- und Teilhabegesetz NRW“ (WTG). Die Ziele des WTG sind u. a. die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen zu wahren, welche die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung nutzen, sie vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Einhaltung der den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern obliegenden Pflichten zu sichern. Es soll ihnen ein selbstbestimmtes Leben gewährleisten und ihre Mitwirkung und Mitbestimmung unterstützen. Eine engmaschige Beratung, Begleitung und Überwachung der Betreuungseinrichtungen durch die Heimaufsicht / WTG-Behörde soll sicherstellen, dass auftretende Mängel möglichst vermieden oder schnellstmöglich abgestellt werden. Die Heimaufsicht / WTG-Behörde ist zuständig für Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot der Alten- und Behindertenhilfe, Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen, Hospize und besondere Wohnformen wie zum Beispiel Wohngemeinschaften und Einrichtungen des Servicewohnens, wenn bestimmte vertragliche Konstellationen vorliegen. Dabei arbeitet sie eng mit anderen Behörden wie dem Medizinischen Dienst (MD) und dem Verband der privaten Krankenkassen e. V. (PKV) zusammen. Aufgaben der Heimaufsicht / WTG-Behörde Eine Hauptaufgabe der Heimaufsicht/WTG Behörde ist die Beratung. Sie richtet sich an die- jenigen, die in Betreuungseinrichtungen leben sowie an Beiräte, Angehörige, betreuende Personen, Leistungserbringer und Beschäftigte. Dazu gehört auch die Überwachung der Betreuungseinrichtungen durch unangekündigte Prüfungen, die jährlich wiederkehrend oder anlassbezogen sein können sowie die Bearbeitung von Beschwerden. Sofern Mängel festgestellt werden, können nach einer Beratung unter Umständen auch ordnungsbehördliche Maßnahmen erlassen werden. Hierzu zählen beispielsweise ein Aufnahmestopp für neue Bewohnerinnen und Bewohner, ein Beschäftigungsverbot von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis hin zur Betriebsuntersagung. Jeder, der Fragen zum Betrieb einer Betreuungs- einrichtung oder zum WTG hat oder sich beschweren will, kann sich an die Heimaufsicht / WTG-Behörde wenden. Ihre Ansprechpartnerinnen bei der Heimaufsicht für den Kreis Unna Kreis Unna Heimaufsicht / WTG-Behörde Friedrich-Ebert-Straße 17 (Kreishaus) 59425 Unna Fax: 02303 / 27 - 56 57 Ansprechpartnerinnen bei der Heimaufsicht/WTG-Behörde Birgit Menne Produktverantwortung zuständig für Einrichtungen in Bergkamen und Fröndenberg Telefon: 02303 / 27 - 32 50 E-Mail: birgit.menne@kreis-unna.de Yvonne Rosenhammer zuständig für Einrichtungen in Unna Telefon: 02303 / 27 - 29 57 E-Mail: yvonne.rosenhammer@kreis-unna.de Nicole Wewer zuständig für Einrichtungen in Bönen und Lünen Telefon: 02303 / 27 - 44 57 E-Mail: nicole.wewer@kreis-unna.de Marina Hellwig zuständig für Einrichtungen in Schwerte und Werne Telefon: 02303 / 27 - 45 57 E-Mail: marina.hellwig@kreis-unna.de Ulrike Mahltig zuständig für Einrichtungen in Holzwickede, Kamen und Selm Telefon: 02303 / 27 - 46 57 E-Mail: ulrike.mahltig@kreis-unna.de 55 Pflege und Pflegeversicherung

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