Seniorenwegweiser der Stadt Lünen

60 AUFSUCHENDE HILFE DER STADT LÜNEN Die „Aufsuchende Hilfe“ der Stadt Lünen ist ein aufsuchendes und stadtteilorientiertes Beratungsangebot in Ihrem Zuhause und im Rathaus Lünen. Ein Anruf genügt – und die Fachkraft der Stadt Lünen ist zeitnah für Sie da! Die „Aufsuchende Hilfe“ bietet • Allgemeine Beratung vor Ort oder im Rathaus • Entwicklung bedarfsgerechter Unterstützungs- möglichkeiten • Anstoß geeigneter Maßnahmen • Vermittlung von (Freizeit-)Angeboten in Ihrer Nachbarschaft und im Stadtteil. Gemeinsam wird eine Möglichkeit gefunden, Sie in Ihrer Lebenslage zu stärken und zu unterstützen – in enger Zusammenarbeit mit den Lüner Fachleuten rund um Ihre Bedarfe. Die „Aufsuchende Hilfe“ der Stadt Lünen richtet ihr Angebot an all diejenigen, die Hilfestellung benötigen, aber nicht durch andere Beratungsstellen unterstützt werden oder keine Fachleute zu ihrer Frage finden. Die Beratung erfolgt kostenlos und anbieterneutral. Die Inhalte werden vertraulich behandelt. Aufsuchende Hilfen Stadt Lünen Rathaus Erdgeschoss, Raum 6 Willy-Brandt-Platz 1 44532 Lünen Alexander Lenz Telefon: 02306 / 104 - 1447 E-Mail: alexander.lenz.16@luenen.de Sprechzeiten: dienstags 8:00 – 12:30 Uhr Weitere Termine und Hausbesuche nach Vereinbarung (außer dienstags) INFORMATIONEN UND HILFEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN Schwerbehindertenausweis Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Auf Antrag des Menschen mit Behinderung wird festgestellt, ob eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts vorliegt und welchen Grad diese Behinderung (GdB) hat. Der GdB ist ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auf Grund eines Gesundheitsschadens und ist grundsätzlich unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf zu beurteilen. Es spielt keine Rolle, ob die Behinderung angeboren oder ihre Rathaus © Nicole Liese WEITERE BERATUNGS- UND HILFSANGEBOTE

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