Seniorenwegweiser der Stadt Lünen

64 Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder auch das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können Sie in eine Situation bringen, in der Ihnen selbstverantwortliches Handeln verwehrt ist, sinnvolle Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können, und Sie deshalb auf die Hilfe und Mitwirkung anderer Menschen angewiesen sind. Für diesen Ausnahmefall können Sie Vorsorge treffen: Mit der Vorsorgevollmacht erteilen Sie einem Menschen, dem Sie Ihr volles Vertrauen entgegenbringen, das Recht, für Sie Entscheidungen aus dem persönlichen Bereich oder Ihrem Vermögensbereich zu treffen, wenn Sie es selber nicht mehr können. Die bevollmächtigte Person ist dadurch im Notfall für Sie verantwortlich und sofort handlungsfähig. Mit der Patientenverfügung können Sie Ihre eigenen Wünsche für eine medizinische Behandlung festlegen, falls Sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, sich eine Meinung zum Verfahren zu bilden und Ihren Willen zu äußern. Die Patientenverfügung sollte alle zwei Jahre durch erneute Unterschrift aktualisiert werden. Sofern Sie keine Vorsorgevollmacht erteilen können oder wollen, haben Sie die Möglichkeit, mit der Betreuungsverfügung eine Person vorzuschlagen, die durch das Amtsgericht / Betreuungsgericht als Betreuungsperson bestellt werden soll, wenn der Notfall eingetreten ist. Weitere Informationen und eine allgemeine Beratung zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – keine Rechtsberatung! – erhalten Sie bei der Betreuungsstelle der Stadt Lünen im Rathaus, Erdgeschoss, Raum 29 – 31. Eine inhaltliche Beratung zur Patientenver- fügung wird seitens der Betreuungsstelle nicht durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit, die Unterschrift Ihrer ausgefüllten Vorsorgevollmacht bei der Betreuungsstelle der Stadt Lünen beglaubigen zu lassen. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin. Zur Beglaubigung ist die Vorlage des Personalausweises erforderlich. Die Beglaubigungsgebühr beträgt pro Vorsorgevollmacht 10,– Euro. Formulare für die genannten Verfügungen bzw. Vollmachten können im Internetauftritt der Stadt Lünen bzw. ausgedruckt oder bei der Betreuungsstelle direkt angefordert werden. www.luenen.de/rathaus/was-finde-ich-wo/ dienstleistungen/betreuungsstelle-14543/ Zudem sind die Vordrucke auch beim Service-Point, der Informationsstelle im Erdgeschoss des Rathauses, erhältlich. Beratung in Fragen der rechtlichen Betreuung Eine rechtliche Betreuung kann für volljährige Menschen in Frage kommen, die seelisch, geistig oder körperlich behindert oder psychisch erkrankt sind und deshalb ihre Angelegenheiten nicht mehr in ausreichendem Maße selbst regeln können und keine Vertrauensperson/en bevollmächtigt haben. Beratung und Unterstützung zum Thema recht- liche Betreuung sind erhältlich in der Betreuungsstelle der Stadt Lünen Willy-Brandt-Platz 1 44532 Lünen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner: Buchstaben A bis I: Wilm Steenweg Rathaus, EG, Zimmer 29 Telefon: 02306 / 104 - 15 29 E-Mail: wilm.steenweg.24@luenen.de Buchstaben J bis Q: Sabine Nobbe Rathaus, EG, Zimmer 30 Telefon: 02306 / 104 - 14 74 E-Mail: sabine.nobbe.24@luenen.de Buchstaben R bis Z: Martin Urner Rathaus, EG, Zimmer 31 Telefon: 02306 / 104 - 15 28 E-Mail: martin.urner.24@luenen.de AWO Betreuungsverein AWO Zentrum Lippeaue Marie-Juchacz-Straße 1 a 44536 Lünen Ansprechpartnerin: Petra Grothaus Telefon: 02306 / 30 67 013 E-Mail: betreuungsverein@awo-rle.de Weitere Beratungs- und Hilfsangebote

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