Seniorenwegweiser der Stadt Lünen

Diese stellt auch eine für das Standesamt notwendige Sterbefallanzeige aus. • weitere Angehörige unterrichten • Bestattungsunternehmen einschalten und Termin zum Beratungsgespräch vereinbaren Um die Beerdigung zu regeln, müssen folgende Aufgaben zeitnah erledigt werden: • Meldung des Todes spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeorts. Dazu sind folgende Unterlagen der/des Verstorbenen, neben dem Personalausweis der Person, die den Sterbefall anzeigt, mitzubringen: • durch die / den Ärztin / Arzt ausgestellter Totenschein • Personalausweis der verstorbenen Person • Sterbefallanzeige, wenn der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten ist. Folgende Personenstandsurkunden werden ebenfalls benötigt: • bei Ledigen die Geburtsurkunde • ist oder war die verstorbene Person ver- heiratet bzw. verpartnert, die Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde. Ist die Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst durch • Tod der/des Partnerin/Partners – zusätzlich deren / dessen Sterbeurkunde oder • Scheidung/Auflösung – zusätzlich das rechtskräftige Scheidungs- bzw. Auflösungsurteil. Bei Personenstandsurkunden aus dem Ausland, die nur in Landessprache vorliegen, sind zusätzlich deutsche Übersetzungen erforderlich. Auch Erklärungen zur Namensführung in Deutschland sind für eine korrekte Beurkundung wichtig. Fehlende Personenstandurkunden aus dem Inland und fehlende Übersetzungen kann das Bestattungsunternehmen für Sie zeitnah beschaffen. Weitere Formalitäten erledigt in der Regel ebenfalls das Bestattungsunternehmen und berät Sie zu sämtlichen Fragen. Sie können diese Aufgaben aber auch selbst übernehmen. • Geistliche oder Trauerredner:in kontaktieren • Grabstelle beim zuständigen Friedhofsträger (Stadt, Kirchengemeinde) aussuchen und unter Vorlage der Sterbeurkunde für die Bestattung, die das Standesamt ausstellt, die Beerdigung anmelden • gegebenenfalls Todesanzeige aufgeben und Trauerkarten erstellen • Kaffeetafel bestellen • Trauerfloristik bestellen • Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungen wie Renten- und Lebensversicherung, Sterbe- und Krankenkasse • Mitteilung an entsprechende Banken/Sparkassen • Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht • Kündigung laufender Verträge, Telefon, Rundfunkbeitrag, Benachrichtigung von Vereinen, Verbänden und Organisationen (z. B. Gewerkschaft), denen die verstorbene Person angehört hat. Kommunalfriedhof Altlünen © Goebel 70 Am Ende des Lebens

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