Seniorenwegweiser der Stadt Lünen

Am Ende des Lebens gemeinschaft sind zum Beispiel nur 20.000,– Euro Zuwendung durch eine Erbschaft steuerfrei. Zu bedenken ist ferner, dass Anordnungen zur Beerdigung oft in Testamenten erwähnt werden. Dies ist eher nicht empfehlenswert, wenn man bedenkt, dass das Testament erst Wochen nach dem Tod durch das Nachlassgericht eröffnet wird. Diese Anordnung sollte daher zusätzlich in einer Vorsorgevollmacht / Bestattungsvorsorge geregelt werden. Empfehlung: Damit der testamentarisch verfügte letzte Wille zum Tragen kommt, ist eine fach- kundige Beratung vor Errichtung eines Testaments unabdingbar. Diese sollte durch eine / n Rechtsanwalt / - in oder einen Notar / -in erfolgen. TRAUERFALL UND BESTATTUNG Bestattungsvorsorge Der Umgang mit dem Tod gehört zu den Themen, die gerne gemieden werden. Am stärksten sind wir betroffen, wenn in unserer unmittelbaren Umgebung ein Trauerfall eintritt. Gerade dann kommt jedoch zum Schmerz über den Verlust noch die Belastung durch Aufgaben hinzu, die kurzfristig bewältigt werden müssen. Besteht eine Bestattungsvorsorge, ist dies oft eine große Erleichterung. Mit einem Vertrag zur Bestattungsvorsorgen können bereits zu Lebzeiten Festlegungen zur eigenen Bestattung mit einem Bestattungsunternehmen getroffen werden. Alle im Sterbefall wichtigen Unterlagen, wie Personenstandsurkunden, Versicherungen, Renten, Verträge etc., können ebenfalls schon so vorbereitet werden, dass die Angehörigen diese nicht später selbst zusammentragen oder gar suchen müssen. Die eigenen Vorstellungen, beispielsweise zur Bestattungsart, dem Ort der Beisetzung und der individuellen Gestaltung der Trauerfeier, können so verbindlich für die Vertragspartner:innen und für die Hinterbliebenen festgelegt werden. Weiterhin ist es auch möglich, die Grabpflege mit einer Friedhofsgärtnerei vorab zu vereinbaren und ebenfalls verbindlich vertraglich zu regeln. In beiden Fällen werden die vorab gezahlten Geldleistungen auf einem Treuhandkonto hinterlegt. Auch Sterbegeldversicherungen, ob bestehende oder Neuverträge, können zur Absicherung der Bestattungsvorsorge genutzt werden. Diese mit Bestattungsunternehmen bzw. Friedhofsgärtnereien abgeschlossenen Verträge sind rechtsverbindlich und gelten über den Tod der vorsorgenden Person hinaus. Auch wenn im Falle einer Pflegebedürftigkeit staatliche Hilfen benötigt werden, ist das eingezahlte Geld geschützt. Weitere Informationen erhalten Sie bei allen Bestattungsunternehmen und Friedhofsgärtnereien sowie beim Bundesverband Deutscher Bestatter e. V., auch im Internet unter www.bestatter.de Was tun im Trauerfall? Es sind zunächst folgende Schritte wichtig: • ist der Sterbefall zu Hause eingetreten, die / den Hausärztin / Hausarzt benachrichtigen. Diese / r stellt den Totenschein aus. Sollte diese / r nicht erreichbar sein, wenden Sie sich an den Hausärztlichen Notdienst (Telefon: 116 117). In akuten Situationen bitte sofort die notärztliche Versorgung unter Telefon 112 verständigen. • ist der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten, wird die/der Hausärztin / Hausarzt von der Einrichtung verständigt. 69 Bestattungen • Vorsorge Kirchhof-Merten Altstadtstraße 19-21 44534 Lünen Telefon (02306) 9 42 30 30 www.kirchhof-merten.de Alles geregelt wissen - Kostenlose Beratung bei uns oder bei Ihnen zu Hause auch die letzten Dinge... Sprechen Sie mit uns !

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