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2. Sozialrechtliche und finanzielle Fragen

2.6 Schwerbehindertenausweis

Personen, die dauernd körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können einen Antrag auf Feststellung des Grads der Behinderung stellen. Liegen die Voraussetzungen vor, stellt das Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis aus, der je nach Grad der Behinderung und den vergebenen Merkmalen zu bestimmten Vergünstigungen führt.

Nähere Auskünfte erteilt:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Südanlage 14 a, 35390 Gießen
Tel.: 0641 7936-401
(Schwerbehindertenrecht)
Tel.: 0641 7936-0 (Zentrale)
Icon eMail postmaster@havs-gie.hessen.de
www.versorgungsamt-hessen.de
Eine Außensprechstunde findet jeden
1. Donnerstag im Monat von 14:00 bis 16:00 Uhr im Bürgerhaus Marbach/Verwaltungsaußenstelle, Emil-von-Behring-Straße 51, 35041 Marburg statt.
Bitte senden Sie die Post ausschließlich nach Gießen.