Älter werden in Marburg Informationen für Seniorinnen und Senioren 2020

26 unter 06421 586-1732 bzw. per E-Mail marjan.santvliet@uk-gm.de ¾ Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson Die Pflegekassen leisten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, wenn die Pflegeperson regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist und mindestens 10 Stunden pflegt. Betreut eine Pflegeperson mehrere Pflegebedürftige, können die Pflegezeiten addiert werden. Während der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten besteht für Pflegepersonen auch ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Möchten Pflegepersonen nach der Pflegetätigkeit in das Erwerbsleben zurückkehren, haben sie ggf. Anspruch auf Leistungen des Arbeitsförderungsgesetzes. Leistungen bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim Wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des Einzelfalls nicht in Betracht kommt, haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflege in einer stationären Einrichtung. Die Pflegekassenleistungen werden direkt an die stationäre Einrichtung gezahlt. Personen mit Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss in Höhe von monatlich 125 €. Wohngruppen von 2.500 € pro pflegebedürftiger Person gibt es einen regelmäßigen Wohngruppenzuschlag. So erhält jede/-r pflegebedürftige Bewohner*in monatlich 214 €, sofern mindestens 3 Pflegebedürftige in einer ambulant betreuten Wohngruppe in einer gemeinsamen Wohnung leben. ¾ Wohnraumanpassung Um die Wohnung der/des Pflegebedürftigen an die individuellen und/oder pflegerischen Erfordernisse anzupassen, bezuschusst die Pflegekasse in der Regel einmalig Um- oder Einbauten bis zu 4.000 € pro Maßnahme. Mehrere Anspruchsberechtigte, die zusammenwohnen, können bis zu 16.000 € erhalten. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie auch bei den Wohnberatungsstellen und im Pflegebüro (vgl. Kapitel 3.1). ¾ Pflegekurse Verschiedene Pflegedienste bieten auf Nachfrage unentgeltliche Pflegekurse mit unterschiedlichen Schwerpunkten (zum Beispiel Demenz) für Pflegepersonen an. Hier werden Grundkenntnisse der häuslichen Pflege vermittelt. Auf Wunsch kann die Schulung auch individuell in der häuslichen Umgebung der/des Pflegebedürftigen stattfinden. Bitte fragen Sie bei den Pflegediensten bzw. Ihrer Pflegekasse nach! Zudem bietet das Universitätsklinikum Marburg regelmäßig Kurse an: Nähere Information und Anmeldung telefonisch

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