Älter werden in Marburg Informationen für Seniorinnen und Senioren 2020

30 Die Deutsche Telekom bietet zudem auf Antrag den Sozialtarif für Menschen mit geringem Einkommen oder für Menschen mit schweren Behinderungen an. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kundenbetreuung der Telekom unter der kostenlosen Rufnummer 0800 3301000, im Internet unter www.t-home.de. 2.7 Wohngeld In Abhängigkeit von dem Einkommen und der Höhe der Miete kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen, das als monatlicher Zuschuss zur Miete vom Staat gezahlt wird. Wohngeld gibt es –– als Mietzuschuss für die Mieterin/den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers –– als Lastenzuschuss für die Eigentümerin/ den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Nähere Informationen erteilt: Universitätsstadt Marburg Fachdienst Wohnungswesen Pilgrimstein 35 a, 35037 Marburg Tel.: 06421 201-1397 Fax: 06421 201-1576  wohngeld@marburg-stadt.de www.marburg.de 2.6 Rundfunk- und Fernsehgebühren Personen mit geringem Einkommen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen, können auf Antrag von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit werden. Seit dem 01.01.2013 entfällt die Regelung der generellen Gebührenbefreiung für schwerbehinderte Menschen mit dem Merkmal „RF“ im Schwerbehindertenausweis, wenn nicht gleichzeitig ein Leistungsbezug der Grundsicherung oder der Sozialhilfe vorliegt. Für diese Personengruppe besteht aber die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Rundfunk- und Fernsehgebühren auf 5,99 € monatlich zu beantragen. Der Antrag auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung kann nur noch direkt beim „ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln“ gestellt werden: Tel.: 01806 999 555 10 * Fax: 01806 999 555 01 * www.rundfunkbeitrag.de * 20 Cent /Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen

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