Älter werden in Marburg Informationen für Seniorinnen und Senioren 2020

32 2.9 Marburger Stadtpass Der Stadtpass ermöglicht z. B. die ermäßigte Inanspruchnahme des öffentlichen Nahverkehrs, der städtischen Schwimmbäder, von Volkshochschulkursen, von Veranstaltungen des Marburger Schauspiels und des Konzertvereins, der Buchausleihe in der Stadtbücherei. Berechtigt sind Personen, deren Einkünfte folgende Einkommensgrenze nicht überschreiten: Betrag Alleinlebende/ Haushaltsvorstand 892 € Ehe-/Lebenspartner bzw. Ehe-/Lebenspartnerinnen 401 € Erwachsene, die keinen eigenen Haushalt führen 357 € Hinzugerechnet werden noch die Kosten für Miete inkl. Heizkosten. Nähere Informationen erteilt: Universitätsstadt Marburg Fachdienst Soziale Leistungen Friedrichstraße 36, 35037 Marburg Tel.: 06421 201-1570 Fax: 06421 201-1576  soziales@marburg-stadt.de www.marburg.de/stadtpass 2.8 Behindertenfahrdienst Der Behindertenfahrdienst der Stadt Marburg kann von Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „aG“ besitzen, in Anspruch genommen werden. Berechtigte können monatlich bis zu 12 Einzelfahrten im Stadtgebiet Marburg einschließlich der Stadtteile vornehmen, die jedoch nicht für medizinische Behandlungen, für Fahrten zur Tagespflege oder beruflich bedingte Fahrten genutzt werden dürfen. Es wird unterschieden in Taxifahrten und Fahrten mit einem Sonderfahrzeug. Die Zuzahlung beläuft sich auf 2,50 € pro Fahrt. Wer laufende Sozialhilfe oder Taschengeld in Einrichtungen bezieht, kann auf Antrag von der Zuzahlung befreit werden. Antragsformulare können im Internet heruntergeladen oder unter der unten angegebenen Adresse angefordert werden. Universitätsstadt Marburg Fachdienst Soziale Leistungen/ Behindertenhilfe Friedrichstraße 36, 35037 Marburg Tel.: 06421 201-1525 Fax: 06421 201-1576  soziales@marburg-stadt.de www.marburg.de/behindertenfahrdienst

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