Älter werden in Marburg Informationen für Seniorinnen und Senioren 2020

Älter werden in Marburg Informationen für Seniorinnen und Senioren 2020

· vollstationäre Pflege · betreutes Wohnen · Kurzzeitpflege · Tagespflege · kostenloses Probewohnen · Ergotherapie Gießener Straße 54 · 35112 Fronhausen · Telefon 06426 9240-0 · Telefax 06426 924050 Für Besichtigungs- und Informationstermine stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Betreuungsangebot mit einem Wochenprogramm, mehreren Tagesfahrten sowie einer mehrtägigen Urlaubsreise im Jahr. · Krankengymnastik · Mitaufnahme von Haustieren nach Absprache · Essen auf Rädern · individuelle Diäten möglich Wir bieten individuelle Seit über 20 Jahren Ihr Spezialist für Treppenlifte in Marburg Ohmweg 3, 35043 Marburg – www.lift-technik.de post@lift-technik.de –0 64 21 - 870 352

1 Liebe Seniorinnen und Senioren in der Universitätsstadt Marburg, liebe Familien, Teilhabe an der Gesellschaft bedeutet Teilnehmen am Leben. Der Universitätsstadt Marburg ist es ein zentrales Anliegen, dass unsere Bürger*innen in jeder Phase ihres Lebens mittendrin sind statt außen vor. Ältere Menschen bereichern unsere Gesellschaft, denn der dritte Lebensabschnitt ist facettenreich und zeigt viele Gesichter. Die 7. Auflage des Seniorenwegweisers möchte den Chancen und Herausforderungen eines guten Älterwerdens in Marburg Rechnung tragen. Die Broschüre „Älter werden in Marburg“ ist dafür ein Baustein und ergänzt die Arbeit der beratenden Akteur*innen vor Ort. So steht Ihnen das Beratungszentrum mit integriertem Pflegestützpunkt (BiP) auch weiterhin für Ihre Fragen und Anliegen zur Seite. Sie finden dort das Pflegebüro/Fachstelle für Wohnberatung, die Altenhilfe mit der Geschäftsstelle des Seniorenbeirats und die Altenplanung der Universitätsstadt Marburg. Des Weiteren beraten Sie der Pflegestützpunkt des Landkreises MarburgBiedenkopf, die Alzheimer-Gesellschaft Marburg-Biedenkopf e. V., die Freiwilligenagentur Marburg-Biedenkopf e. V. (FAM) sowie der Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e. V. (SuB). Das Spektrum im BiP wird durch wechselnde Beratungsangebote abgerundet. Beispiele sind unter anderem die Unterstützung zur Nutzung von Smartphones und Tablets oder die Sprechstunde des Seniorenbeirats. Der Seniorenbeirat der Stadt setzt sich seit 1997 für die Interessen von älteren Menschen ein und fungiert somit als Bindeglied zwischen älteren Mitbürger*innen und den städtischen Organen. Das Angebot für gutes Älterwerden in Marburg soll noch weiter ausgebaut werden – mit dem Konzept III kommunaler Altenplanung. Der Fachdienst Altenplanung der Stadt hat den kommunalen Strategie- und Handlungsplan erarbeitet. Er berücksichtigt die Bedürfnisse der Menschen im dritten Lebensabschnitt. So geht es etwa darum, wie die Zeit nach dem Berufsleben gestaltet werden kann. Dafür gibt es in Marburg eine breite Palette an Aktivitäten in den Bereichen Begegnung, Freizeit, Bildung, Sport und Kultur. Möchten Sie sich für Ihre Mitmenschen stark machen? Dann laden wir Sie ein, sich im Rahmen der Quartiersarbeit in den neuen wie bewährten Initiativen und Vereinen zu engagieren. Die Universitätsstadt unterstützt außerdem dabei, weitere Betreuungs- und Teilhabeangebote aufzubauen. Ein besonderes Augenmerk legt die Stadt auf die Herausforderungen von Demenz und Einsamkeit im Alter. VORWORT

2 Zentrum entsteht derzeit am Richtsberg. Es fördert gleichzeitig die Quartiersentwicklung. So setzt sich die Universitätsstadt gemeinsammit Fachleuten, Freiwilligen und Älteren für ein gutes Gelingen des demografischen Wandels ein. Ganz herzlich danken möchte ich an dieser Stelle all jenen Freiwilligen in den Stadtteilen, die sich mit großem Einsatz für und mit Älteren engagieren. Ihr Dr. Thomas Spies Oberbürgermeister Bürger*innen in den äußeren Stadtteilen sowie Angehörige, Nachbar*innen oder Ehrenamtliche können sich an die Gemeindeschwester 2.0 als ergänzende Ansprechpartnerin zu bestehenden Beratungsstellen wenden. Die Gemeindeschwester 2.0 der Stadt gibt es seit April 2019. Sie unterstützt Ratsuchende bereits im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit, um die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern. Ebenfalls um Teilhabe geht es bei dem Projekt „In Würde teilhaben“, das den Kontakt zu zurückgezogenen Mitmenschen sucht. Beide Projekte haben das Ziel, betroffene Senior*innen in die Mitte unserer Gesellschaft zurückzuholen und ihrer Vereinsamung vorzubeugen. Die zentrale Bedeutung von „Teilhabe“ wird auch auf gesetzlicher Ebene thematisiert. Mit der schrittweisen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) informiert der Seniorenwegweiser über neue Beratungsangebote. Zur Erweiterung des Angebots für ältere Bürger*innen in Marburg trägt auch das neue Altenzentrum St. Jakob mit Beratungs- und Begegnungszentrum bei. Das

3 VORWORT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1 BERATUNG UND INFORMATION. . . 6 1.1 Beratungszentrum mit integriertem Pflegestützpunkt (BiP). . . . . . . .6 1.2 Beratung durch weitere Träger zu allgemeinen Alters- und sozialen Fragen . . . . . . . . . . . . . 7 1.3 Hilfen für Menschen mit Demenz und psychischen Erkrankungen. . . . 10 1.4 Beratung für Menschen mit Sehbehinderung und Erblindung. . . 12 1.5 Beratung für Menschen mit Hörbehinderung . . . . . . . . . 13 1.6 Beratung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung. . . . . . . . . 13 1.7 Beratung in rechtlichen Fragen. . . . 14 1.8 Information und Beratung zu den Themen Vorsorge und Testament . . . 17 2 SOZIALRECHTLICHE UND FINANZIELLE FRAGEN . . . . . . . . . 20 2.1 Sozialhilfe (SGB XII) – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung . .20 2.2 Sozialhilfe (SGB XII) – weitere Leistungen. . . . . . . . 20 2.3 Leistungen der Krankenkassen (SGB V) . . . . . . 21 2.4 Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI). . . . .22 2.5 Schwerbehindertenausweis. . . . . . . . .27 Leistungen der Pflegeversicherung seit 01 01 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 2.6 Rundfunk- und Fernsehgebühren . . .30 2.7 Wohngeld. . . . . . . . . . . .30 2.8 Behindertenfahrdienst. . . . . . . 32 2.9 Marburger Stadtpass . . . . . . . 32 3 WOHNEN IM EIGENEN ZUHAUSE. . . . . . . . . . . . 33 3.1 Wohnberatung/ Wohnungsanpassung . . . . . . . 33 3.2 Altengerechte Wohnungen . . . . . 34 3.3 Altenwohnheime. . . . . . . . . 34 3.4 Service-Wohnen/ Betreutes Wohnen. . . . . . . . .36 3.5 Neue Wohnformen . . . . . . . . 38 4 AMBULANTE HILFEN . . . . . . . . . . 40 4.1 Ambulante Pflegedienste. . . . . . 40 4.2 Ambulante Hospiz- und Palliativdienste . . . . . . . . . .45 4.3 Angebote zur Unterstützung im Alltag. . . . . . . . . . . . 46 4.4 Hausnotruf . . . . . . . . . . . 52 4.5 Hilfsmittel. . . . . . . . . . . .53 4.6 Mahlzeitendienste. . . . . . . . .54 4.7 Klinik-Sozialdienste. . . . . . . . 56 4.8 Mobile Ambulante Geriatrische Rehabilitation . . . . . . . . . . 58 Inhaltsverzeichnis

4 6.5 Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften . . . . . . . . . 75 6.6 Sport, Bewegung, Gesundheit. . . . 75 6.7 Reisen und betreutes Reisen. . . . .77 6.8 Mobilität in Marburg. . . . . . . .78 6.9 Weitere Angebote in den Marburger Stadtteilen . . . . . . . . . . . 79 6.10 Veranstaltungen . . . . . . . . . 86 7 INTERESSENVERTRETUNG ÄLTERER MENSCHEN (SENIORENBEIRAT) 87 Branchenverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . 88 Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . U3 U = Umschlagseite 5 TAGESPFLEGE UND PFLEGEHEIME. . . . . . . . . . . . . . . . 59 5.1 Tagespflege. . . . . . . . . . . 59 5.2 Nachtpflege. . . . . . . . . . . 61 5.3 Kurzzeitpflege. . . . . . . . . . 61 5.4 Alten- und Pflegeheime. . . . . . .64 5.5 Stationäre Hospizpflege. . . . . . . . . . . .68 6 FREIZEIT – BILDUNG – SPORT – KULTUR. . . . . . . . . . . . . 70 6.1 Seniorentreffs/Begegnungsstätten. . 70 6.2 Bildungs- und Freizeitangebote. . . .72 6.3 Freiwilliges und bürgerschaftliches Engagement . . . . . . . . . . .73 6.4 Seniorenorganisationen der Parteien und Gewerkschaften. . . . 74 Wir machen auch Hausbesuche! Hörimplantate GeHörschutz Bei uns gibt es nur Maßanfertigung, keine Massenabfertigung. Unsere Kundenzufriedenheit ist das oberste Ziel, egal, ob Sie sich zum Nulltarif oder hochwertig versorgen lassen. Bei uns erfahren Sie, wie gut Sie hören, wie Sie noch besser verstehen und wie Sie Ihr Gehör schützen können. Wir freuen uns auf Sie!“ „Gutes Hören ist Lebensqualität“ Universitätsstr. 29 35037 Marburg Tel. 0 64 21 - 27 03 83 . . Gabriele Suffert

Kompetent für Menschen. Wir helfen bei Depressionen und Demenzerkrankungen. Unsere Gerontopsychiatrie befasst sich mit seelischen Störungen von Menschen im höheren Lebensalter. Ein Schwerpunkt ist die Behandlung von Patienten mit einer Demenzerkrankung. Die häufigsten psychischen Störungen bis zu einem Alter von etwa 75 Jahren sind jedoch depressive Störungen. Beide Störungen können auch häufig zusammen auftreten. Wie wir helfen. Wir haben an unserem Standort in Marburg eine spezialisierte Station mit großer Erfahrung für die nachhaltige Behandlung erkrankter Patienten. Kontaktieren Sie uns unter: 06421 - 404 - 248 Vitos Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Marburg Cappeler Straße 98, 35039 Marburg Tel. 06421 - 404 - 0, Fax 06421 - 404 - 431 info@vitos-giessen-marburg.de www.vitos-giessen-marburg.de

6 1.1 Beratungszentrum mit integriertem Pflegestützpunkt (BiP) Am 01.07.2010 wurde das neue Beratungszentrum mit integriertem Pflegestützpunkt, kurz: BiP, Am Grün 16, eröffnet. Entstanden ist ein hessenweit einmaliges Kooperationsprojekt. Das Angebot der Universitätsstadt Marburg rund um das Thema Altern und Pflege umfasst das Pflegebüro/Fachstelle Wohnberatung sowie die Altenplanung und die Altenhilfe/Fachdienst Soziale Leistungen. In dem städtischen Gebäude ist außerdem der Pflegestützpunkt des Landkreises Marburg-Biedenkopf, die Alzheimer Gesellschaft Marburg-Biedenkopf e V, der Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e. V sowie die Freiwilligenagentur Marburg- Biedenkopf e V zu finden. Ergänzend bieten wechselnde Träger zu unterschiedlichen sozialen Themen ihre Beratung im Raum 1 an. Am Grün 16, 35037 Marburg Tel : 06421 201-1844 Öffnungszeiten: Mo – Mi 8:30 – 16:00 Uhr Do 8:30 – 18:00 Uhr Fr 8:30 – 12:30 Uhr Persönliche Beratungstermine bitte mit den jeweiligen Trägern vereinbaren. Pflegebüro Marburg/ Fachstelle für Wohnberatung Ob im Alter, bei Krankheit oder Behinderung: Das Pflegebüro der Universitätsstadt Marburg unterstützt Sie dabei, die passenden Hilfen zu finden, informiert zur Finanzierung und hilft bei Antragstellungen. Auch Menschen, die noch nicht pflegebedürftig sind, können sich hier zu Fragen rund um die Themen Pflege und Wohnen im Alter bzw. für Menschen mit Behinderungen informieren. Tel.: 06421 201-1508 Fax: 06421 201-981508  pflegebuero@marburg-stadt.de www.marburg.de/pflegebuero 1. BERATUNG UND INFORMATION

7 Freiwilligenagentur Marburg-Biedenkopf e V (FAM) Tel.: 06421 2705-16 Fax: 06421 2705-09  info@freiwilligenagentur-marburg.de www.freiwilligenagentur-marburg.de 1.2 Beratung durch weitere Träger zu allgemeinen Alters- und sozialen Fragen Verschiedene Einrichtungen in der Universitätsstadt Marburg beraten und informieren ältere Menschen und pflegende Angehörige in allgemeinen Alters- und sozialen Fragen, geben Hilfen bei der Antragstellung und vermitteln Hilfsangebote. Die Beratung findet in den Beratungsstellen selbst oder als zugehende Beratung in den Wohnungen der Ratsuchenden statt und ist überwiegend kostenlos. Arbeitskreis Soziale Brennpunkte Marburg e V (AKSB) Ginseldorfer Weg 50, 35039 Marburg Tel.: 06421 69002-0 Fax: 06421 69002-14  w.roesner@aksb-marburg.de www.aksb-marburg.de Altenhilfe – Fachdienst Soziale Leistungen Tel.: 06421 201-1521 Fax: 06421 201-1576  altenhilfe@marburg-stadt.de www.marburg.de/altenhilfe Altenplanung Tel.: 06421 201-1844 Fax: 06421 201-1509  altenplanung@marburg-stadt.de www.marburg.de/altenplanung Pflegestützpunkt Marburg-Biedenkopf Pflege- und Sozialberatung Tel.: 06421 405-7402 Fax: 06421 405-7410  pflegestuetzpunkt@marburg- biedenkopf.de www.marburg-biedenkopf.de Alzheimer Gesellschaft Marburg-Biedenkopf e V Tel.: 06421 690393  info@alzheimer-mr.de www.alzheimer-mr.de Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e. V Tel.: 06421 166465-0 Fax: 06421 166465-20  info@sub-mr.de www.sub-mr.de

8 aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützt. Pflegebedürftigkeit und Vereinsamung wird vorgebeugt. Fragen zu Themen, die ältere Menschen bewegen, können mit ihr besprochen werden. Universitätsstadt Marburg Fachdienst Altenplanung Universitätsstraße 4, 35037 Marburg Tel.: 06421 201-1462  gemeindeschwester@marburg-stadt.de In Würde Teilhaben Marburg Arbeit und Bildung e. V. Biegenstraße 44, 35037 Marburg Tel.: 06421 6851326 Mobil: 0152 09037653  iwt@arbeit-und-bildung.de www.arbeit-und-bildung.de/projekte/ aeltere/wuerde-teilhaben-projekt-stadtmarburg In Würde Teilhaben Marburg (IWT) begleitet allein lebende ältere und sehr alte Menschen. Dies geschieht durch persönliche Gespräche am Telefon und auch zu Hause. Das vom Magistrat der Universitätsstadt Marburg geförderte Projekt dient als zeitlich begrenzte persönliche Unterstützung im Alltag. IWT bringt Informationen über Begegnungsangebote in der Nachbarschaft, vermittelt fachkundige Hilfen für Interessierte oder kann bei Antragssituationen behilflich sein. Die Gespräche sind kostenfrei und vertraulich. Bewohnernetzwerk für Soziale Fragen e. V. (BSF) Damaschkeweg 96, 35039 Marburg Tel.: 06421 44122 Fax: 06421 46662 Treffpunkt Richtsberg Tel.: 06421 42595 Fax: 06421 4097795  mail@bsf-richtsberg.de www.bsf-richtsberg.de Caritasverband Marburg Schückingstraße 28, 35037 Marburg Tel.: 06421 26342 Fax: 06421 13701  i.skott@caritas-marburg.de www.caritas-marburg.de Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Marburg-Gießen e. V. Seniorenberatung Geschäftsstelle Marburg Im Rudert 13, 35043 Marburg Tel.: 06421 9626-0 Fax: 06421 9626-13  beratung@drk-mittelhessen.de www.drk-mittelhessen.de Gemeindeschwester 2.0 – Ein Angebot für ältere Menschen in den Außenstadtteilen Als Soziallotsin besucht die Gemeindeschwester ältere Menschen in den äußeren Stadtteilen, die noch nicht pflegebedürftig sind, auf Wunsch zu Hause. Ergänzend zu bestehenden Beratungsangeboten wird so

9 Sozialverband VdK Ortsverband Marburg Haselhecke 10, 35041 Marburg Tel.: 06421 8090410  ov-marburg@vdk.de www.vdk.de/ov-marburg UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland Beratungsstelle Gießen Bahnhofstraße 90–94, 35390 Gießen Telefonische Beratung: 0800 01177-22 www.patientenberatung.de Beratungsangebot im BiP: Di 11:00 – 14:00 Uhr (14-tägig) Nur nach vorheriger Terminvereinbarung: 0800 01177-25 In den Marburger Stadtteilen haben Sie zudem die Möglichkeit, sich an die jeweiligen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher zu wenden, um Auskünfte und Informationen über stadtteilbezogene Angebote und Hilfen zu erhalten. Namen und Anschriften finden Sie im Internet unter www.marburg.de. Initiative für Kinder-, Jugend- und Gemeinwesenarbeit e. V. (IKJG) Dietrich-Bonhoeffer-Straße 16 35037 Marburg Tel.: 06421 992048-0 Fax: 06421 992048-20  team@ikjg.de www.ikjg.de Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Afföllerstraße 75, 35039 Marburg Tel.: 06421 9656-46/-49 Fax: 06421 9656-47  pflege.marburg@johanniter.de https://bit.ly/2ZobD7c Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH Altenhilfezentrum Auf der Weide Auf der Weide 6, 35037 Marburg Tel.: 06421 1714-221/-222 Fax: 06421 1714-224  info@marburger-altenhilfe.de www.marburger-altenhilfe.de SoVD Sozialverband Deutschland e. V. Sozialberatungsstelle Kreisverband Marburg-Biedenkopf Schulstraße 27, 35083 Wetter  helgaklaes@gmail.com www.sovd.de

10 Betreuungsgruppe(n) für Menschen mit Demenz zum geselligen Beisammensein Hilfe in der Häuslichkeit zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger von Menschen mit Demenz, Tel.: 06421 690393 Betreuungsgruppe Ockershausen Veranstaltungsort: Dr. Wolff’sche Stiftung Bachweg 15, 35037 Marburg moment!-Gruppe Motorisches und mentales Training zur Vorbeugung und bei beginnender Demenz für Betroffene und Angehörige Veranstaltungsort: Haus der Begegnung Bahnhofstraße 21, 35037 Marburg Tel.: 06421 690393 Tanz mit mir! Tanzworkshop Angebot für alle Tanzinteressierten, insbesondere für Menschen mit Demenz und Angehörige Veranstaltungsort: Gemeindehaus Wehrshäuser Straße 2 a 35041 Marburg-Wehrshausen Tel.: 06421 690393 Café Nikolai im Mehrgenerationenhaus Lutherischer Kirchhof 3, 35037 Marburg Tel.: 06421 690393 Ein Begegnungscafé für Menschen mit und ohne Demenz 1.3 Hilfen für Menschen mit Demenz und psychischen Erkrankungen Psychisch und demenzkranke Menschen können die gesamte Palette des bestehenden Versorgungsangebots wahrnehmen. Außerdem stehen ihnen in der Stadt Marburg folgende spezielle Hilfsangebote zur Verfügung: Alzheimer Gesellschaft Marburg-Biedenkopf e V Am Grün 16, 35037 Marburg Tel.: 06421 690393  info@alzheimer-mr.de www.alzheimer-mr.de Die Alzheimer Gesellschaft Marburg-Biedenkopf e. V. versteht sich als Interessenvertretung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen. Das Ziel des gemeinnützigen Vereins ist es, für Betroffene und pflegende Angehörige ein dichtes Betreuungsnetz und Hilfe zur Selbsthilfe zu entwickeln. Folgende Angebote stehen zur Verfügung: Persönliche Beratung telefonisch, zu Hause oder im Beratungszentrum mit integriertem Pflegestützpunkt (BiP) in Marburg Angehörigengruppe für pflegende Partnerinnen und Partner bzw. Kinder/Schwiegerkinder u. a., Tel.: 06421 483130

11 Vitos Gießen-Marburg Vitos psychiatrische Ambulanz Marburg Cappeler Straße 98, 35039 Marburg Tel.: 06421 404-411 Fax: 06421 404-582  ambulanz-kpp.marburg@ vitos-giessen-marburg.de Bitte geben Sie bei Kontaktaufnahme per E-Mail Ihre Telefonnummer für Rückfragen an. www.vitos-giessen-marburg.de Vitos Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Marburg Gerontopsychiatrie Cappeler Straße 98, 35039 Marburg Tel.: 06421 404-0 Fax: 06421 404-565  info@vitos-giessen-marburg.de Bitte geben Sie bei Kontaktaufnahme per E-Mail Ihre Telefonnummer für Rückfragen an. www.vitos-giessen-marburg.de Stationäre Behandlung von älteren Menschen mit psychischen Erkrankungen Marburger Allianz für Menschen mit Demenz, Beratungszentrum BiP Am Grün 16, 35037 Marburg Tel.: 06421 201-1590  lokale.allianzen@marburg-stadt.de Landkreis Marburg-Biedenkopf Fachbereich Gesundheitsamt Sozialpsychiatrischer Dienst Schwanallee 23, 35037 Marburg Tel.: 06421 405-4131 Fax: 06421 405-4198  gsh-fd4@marburg-biedenkopf.de www.marburg-biedenkopf.de Universitätsklinikum Gießen und Marburg Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Rudolf-Bultmann-Straße 8, 35039 Marburg Tel.: 06421 586-5239 Fax: 06421 586-7099  psypol@med.uni-marburg.de www.psychiatrie-marburg.de Stationäre Angebote für Menschen mit Gedächtnisstörungen; tagesklinische und ambulante Angebote für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen

12 Umgang mit einer Sehbehinderung. Gerne informieren wir über Hilfsmittel und helfen Ihnen, sich damit vertraut zu machen. Sie lernen die Angebote von Selbsthilfegruppen, Hörbüchereien und regionalen Dienstleistern sowie Ihre rechtlichen Ansprüche und die Beantragungswege kennen. Die individuelle Beratung ist kostenfrei und findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt. Wir bieten außerdem verschiedene Fortbildungen und Informationsveranstaltungen zum Thema Sehverlust an. Blickpunkt Auge Beratungsstelle bei Sehverlust Am Grün 16, 35037 Marburg Tel.: 06421 2949801  marburg@blickpunktauge.de www.blickpunktauge.de Rat und Hilfe bei Sehverlust; Austauschmöglichkeit mit anderen Betroffenen FOKUS e. V. Verein zur Förderung der selbstständigen Lebensführung Blinder und Sehbehinderter Ginsterweg 4, 35041 Marburg Tel.: 06421 34270 Fax: 06421 36488  info@fokusev.de www.fokusev.de Wir bieten Beratung für Menschen mit Sehbehinderung und Blindheit an sowie Schulungen in Orientierung und Mobilität und lebenspraktischen Fähigkeiten. 1.4 Beratung für Menschen mit Sehbehinderung und Erblindung Deutsche Blindenstudienanstalt e. V. – blista-Seniorenberatung Biegenstraße 20 ½, 35037 Marburg Tel.: 06421 606-500 oder -505  seniorenberatung@blista.de www.blista.de Die blista-Seniorenberatung berät Menschen mit einer Seheinschränkung sowie deren Angehörige. Wir beantworten Fragen zur Augenerkrankung und geben Tipps im © Yuri Arcurs – Fotolia

13 zusammen. Zudem organisiert er Ausflüge und verschiedene Veranstaltungen wie z. B. eine Weihnachtsfeier, ein Oster- und ein Grillfest. Für gemeinsame Gespräche im Marburger Clubheim wird hauptsächlich Gebärdensprache als Muttersprache benutzt. 1.6 Beratung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung Seit dem 1. Januar 2018 wird das Gesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz – BTHG) schrittweise umgesetzt. Das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) regelt die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Von einer Behinderung bedrohte und/oder betroffene Menschen können unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe und/oder Eingliederungshilfe beim zuständigen Träger beantragen. Für nähere Informationen stehen Ihnen folgende Beratungsangebote zur Verfügung: Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung von NTB e V Auf der Weide 1 (barrierearmer Zugang über Frankfurter Straße) 35037 Marburg Tel.: 06421 9533-103  beratung@netzwerk-teilhabe.de www.netzwerk-teilhabe.de 1.5 Beratung für Menschen mit Hörbehinderung Deutscher Schwerhörigenbund, Ortsverein Gießen (und Marburg) Vorsitzende: Frau Dr. Wendt Rotenberg 26 d, 35037 Marburg Tel.: 06421 32949  sabine.wendt.mr@web.de www.schwerhoerigennetz.de Der Deutsche Schwerhörigenbund ist ein Selbsthilfeverband zur Unterstützung hörbehinderter Menschen. Zielgruppe sind lautsprachlich orientierte Menschen, die z. B. altersbedingt von Schwerhörigkeit betroffen sind. Wir beraten über Hilfsmittel (Hörgeräte) und Überwindung von Hörproblemen im Alltag. Unsere monatlichen Vereinstreffen in der Pankratiusgemeinde in Gießen sind für alle Interessierten offen, ebenso unsere Ausflüge. Über Termine informieren wir in unserem Rundbrief im Internet www.shv.giessen.de. Gehörlosen Ortsbund Marburg/Lahn und Umgebung e V August-Bebel-Platz 1, 35043 Marburg Fax: 06421 22160  kontakt@gl-marburg.de www.gl-marburg.de Der Gehörlosen Seniorenclub Marburg organisiert seit 1986 regelmäßige Treffen für gehörlose ältere Menschen. Jeden dritten Mittwoch im Monat kommen Mitglieder aus der Umgebung zum geselligen Austausch

14 Landkreis Marburg-Biedenkopf Fachbereich Gesundheitsamt Beratung für Menschen mit Behinderung Schwanallee 23, 35037 Marburg Tel.: 06421 405-4151 Fax: 06421 405-4165  schneiderc@marburg-biedenkopf.de www.marburg-biedenkopf.de 1.7 Beratung in rechtlichen Fragen Hilfen durch gesetzliche Betreuung und rechtliche Vorsorge Für Erwachsene, deren körperliche und/oder geistige Kräfte nachlassen und die sich um ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenständig kümmern können, wurde 1992 das Betreuungsgesetz eingeführt. Eine Person ihres Vertrauens kann vom Vormundschaftsgericht als Betreuer oder Betreuerin bestellt werden. Das Betreuungsspektrum bezieht sich nur auf den Aufgabenkreis, für den die Betroffenen Unterstützung benötigen, und kann jederzeit neu definiert werden. Wünsche der Betroffenen sollen beachtet und können durch eine Betreuungsverfügung vorsorglich festgelegt werden. Nähere Information erteilen: Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) berät alle Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen. Das kostenlose Beratungsangebot ist für Betroffene und ihre Angehörigen zugänglich. Wir unterstützen Betroffene jeden Alters bei der Orientierung im Hilfesystem, bei der Beantragung von Leistungen und bei Fragen zur persönlichen Teilhabe. Das Peer-Beratungsteam berät ergänzend zu den bereits bestehenden Angeboten in der Region und arbeitet unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern. Die Beratung kann nach vorheriger Terminabsprache durch eine*n GebärdensprachDolmetscher*in übersetzt werden. Universitätsstadt Marburg Fachdienst Soziale Leistungen/ Teilhabeberatung Friedrichstraße 36, 35037 Marburg Tel.: 06421 201-2019 Fax: 06421 201-1576  mareen.zywitzki@marburg-stadt.de www.marburg.de Die Teilhabeberatung umfasst die individuelle Ermittlung von Bedarf und Hilfen bei Antragstellung. Sie berät und unterstützt rund um das Antragsverfahren.

15 Amtsgericht Marburg – Betreuungsgericht Universitätsstraße 48, 35037 Marburg Tel.: 06421 290-320, -321 Fax: 06421 290-393 www.ag-marburg.justiz.hessen.de Rentenberatung Deutsche Rentenversicherung Hessen Auskunfts- und Beratungsstelle Marburg Zimmermannstraße 2, 35039 Marburg Tel.: 06421 8041000 Fax: 06421 9711019  kundenservice-in-marburg@ drv-hessen.de www.deutsche-rentenversicherung.de Universitätsstadt Marburg – Stadtbüro Frauenbergstraße 35, 35039 Marburg Tel.: 06421 201-1801 Fax: 06421 201-1828  rente@marburg-stadt.de www.marburg.de Hilfe bei Rentenantragstellung Termin nach Vereinbarung Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e. V Am Grün 16, 35037 Marburg Tel.: 06421 166465-0 Fax: 06421 166465-20  info@submr.de www.submr.de Information zur rechtlichen Vorsorge sowie Beratung von Betreuerinnen, Betreuern und Bevollmächtigten Forum Humanistische Pädagogik und Betreuung e. V Frankfurter Straße 59, 35037 Marburg Tel.: 06421 6972-222 Fax: 06421 6972-223  forumbetreuung@web.de www.forumbetreuungmarburg.de Landkreis Marburg-Biedenkopf Kommunale Betreuungsbehörde Schwanallee 23, 35037 Marburg Tel.: 06421 405-4154 Fax: 06421 405-4144  henkela@marburgbiedenkopf.de www.marburg-biedenkopf.de

16 Verbraucherberatung DHB-Netzwerk Haushalt/Landesverband Hessen e V Steinweg 15, 35037 Marburg Tel.: 06421 27277 Fax: 06421 590794  verbraucherberatungmarburg@ dhb-netzwerkhaushalt-hessen.de www.dhb-netzwerkhaushalt-hessen.de Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nur nach Vereinbarung Kostenlose Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe Ältere Menschen mit rechtlichen Problemen, die sich aufgrund ihres geringen Einkommens keinen Anwalt/keine Anwältin leisten können, haben einen Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und können im Fall eines Rechtsstreits Prozesskostenhilfe beantragen. Nähere Auskünfte erteilen auch die Rechtsberatungsstellen des zuständigen Amtsgerichts. Amtsgericht Marburg Universitätsstraße 48, 35037 Marburg Tel.: 06421 290-0 Fax: 06421 290-393 www.ag-marburg.justiz.hessen.de Beschwerdestelle bei Mängeln in der stationären und ambulanten Pflege Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen Betreuungs- und Pflegeaufsicht Südanlage 14 a, 35390 Gießen Tel.: 0641 7936-254 Fax: 0641 7936-270  hgbp@havs-gie.hessen.de www.rp-giessen.de Beratung zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einem Heimaufenthalt sowie zu Rechten und Pflichten von Betreiber*innen der stationären und ambulanten Pflege Mietberatung Mieterverein Marburg Bahnhofstraße 15, 35037 Marburg Tel.: 06421 6839-39 Fax: 06421 6839-30  info@mieterverein-marburg.de www.mieterverein-marburg.de Beratung in Mietangelegenheiten

17 Öffentliches Testament Das öffentliche, vor einer Notarin/einem Notar mündlich erklärte, gebührenpflichtige Testament bietet folgende Vorteile: Die Notarin/der Notar berät Sie und verdeutlicht Ihnen die Konsequenzen der geplanten Verfügungen. Zweifel an der Echtheit und am Verständnis des Testaments können hier in der Regel nicht aufkommen, da es beim Amtsgericht hinterlegt wird. Eigenhändiges Testament Ein eigenhändiges Testament wird von der vererbenden Person selbst handschriftlich verfasst und ist kostenfrei. Die Angabe von Ort und Datum darf ebenso wenig vergessen werden wie die Unterschrift mit Vor- und Familiennamen. Das Testament können Sie zu Hause verwahren oder sicherheitshalber beim Amtsgericht hinterlegen. Gemeinsames Testament von Eheleuten Das Gesetz ermöglicht Eheleuten, ein gemeinschaftliches Testament zu verfassen, das im Todesfall für jeden Ehepartner gleich gilt. Ob in öffentlicher oder eigenhändiger Form reicht es aus, wenn ein Ehepartner das Testament eigenhändig niederschreibt und beide mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Informieren Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Stellen, ob es steuerliche Gründe dafür gibt, bestimmte Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten zu übertragen. 1.8 Information und Beratung zu den Themen Vorsorge und Testament Notfallmappe, künftig „Wichtigmappe“ Die Wichtigmappe gibt Ihnen die Möglichkeit, die im Notfall für Sie wichtigsten Informationen schriftlich in Formularform festzuhalten. Die Vordrucke sollen neben persönlichen und medizinischen Daten Auskunft über Vorsorgevollmachten und Verfügungen geben. Eine kostenlose Wichtigmappe ist im Beratungszentrum mit integriertem Pflegestützpunkt (nur in Verbindung mit einer Kurzberatung) erhältlich oder kann beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration bestellt oder als Datei im Internet unter www.soziales.hessen.de heruntergeladen werden. Tel.: 0611 3219-3408  publikationen@hsm.hessen.de Die Kontaktdaten zum BiP finden Sie auf Seite 6. Testament Mit dem Testament wird sichergestellt, dass bei der Aufteilung des Nachlasses nach den Wünschen der Verstorbenen verfahren wird.

18 6. Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger 7. Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht 8. Aufgeben einer Todesanzeige 9. Kündigung laufender Verträge 10. Benachrichtigung von Vereinen, Verbänden und Organisationen, denen die/ der Verstorbene angehört hat Für Regelungen hinsichtlich der Bestattung empfiehlt es sich, eine eigenständige schriftliche Verfügung einzurichten, die nicht zusammen mit dem Testament, sondern bei den Notfallunterlagen aufbewahrt werden sollte. Die notwendigen Regelungen können Sie mit dem Bestattungsinstitut schon zu Lebzeiten besprechen und Vorsorgemaßnahmen treffen. Alle Fragen rund um das Thema Bestattungen können mit der Friedhofsverwaltung (Tel.: 06421 201-1705) erörtert werden. Was ist im Todesfall zu tun? Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Die nachfolgenden Hinweise können Ihnen dabei helfen: 1. Ärztin/Arzt benachrichtigen, die/der den Totenschein ausstellt 2. Nächste Angehörige benachrichtigen 3. Bestattungsinstitut einschalten, das sich auf Wunsch um die folgenden Punkte kümmert: 4. Meldung des Todesfalls bis spätestens am folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt. Folgende Unterlagen müssen vor Ort sein: Totenschein, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Stammbuch, Personalausweis oder Reisepass sowohl der/des Verstorbenen als auch der/des Anzeigenden. 5. Art, Ort und Zeit der Beisetzung mit der städtischen Friedhofsverwaltung festlegen. Hierzu wird die Vorlage der vom Standesamt ausgestellten Beerdigungserlaubnis benötigt. Die religiöse Form der Bestattung kann ggf. mit dem Pfarramt oder der Religionsgemeinschaft abgesprochen werden.

19 Bei uns sind Sie in guten Händen. Pfeln ist ruh‘. Jeder Mensch ist einzigartig, in seiner Art zu lachen, in seiner Art zu weinen und auch in seinem Sterben. www.bestattungshaus-dippel.de er letzte i t ä 35260 Stadtallendorf Telefon 06428 9298960 Zweigstelle Borngasse 9 · 35274 Kirchhain Telefon 06422 8998333 · Hauptgeschäftsstelle Albert-Schweitzer-Str. 19 a Schlangenotto, Leyener & Partner mbB Rechtsanwälte • Rechtsanwälte • Fachanwälte • Notare Jürgen Bandte, Rechtsanwalt Dr. Dietmar Ricke, Rechtsanwalt u. Notar Dr. Carsten Loscher, Rechtsanwalt u. Notar Christiane Hühn, Rechtsanwältin Niklas Kroh, Rechtsanwalt Schwanallee 10 35037 Marburg Tel.: 06421 – 17 37 0 Fax: 06421 – 17 37 37 www.rae-schlangenotto.de

20 2. SOZIALRECHTLICHE UND FINANZIELLE FRAGEN 2.1 Sozialhilfe (SGB XII) – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen, welche die Regelaltersgrenze von 65 Jahren erreicht haben oder voll erwerbsgemindert sind, Leistungen der Grundsicherung erhalten, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen sicherstellen können. Unterhaltspflichtige werden in der Regel nicht zu einer Leistungserbringung herangezogen, es sei denn, deren Jahreseinkommen übersteigt einen Betrag von 100.000 €. Weitere Auskünfte erteilt: Universitätsstadt Marburg Fachdienst Soziale Leistungen Friedrichstraße 36, 35037 Marburg Tel.: 06421 201-0 Fax: 06421 201-1576  soziales@marburg-stadt.de www.marburg-stadt.de 2.2 Sozialhilfe (SGB XII) – weitere Leistungen Im Rahmen der Sozialhilfe können folgende zusätzliche Leistungen für ältere Menschen gewährt werden: –– Hilfe zur häuslichen Pflege –– Versorgung mit Pflegehilfsmitteln –– Hilfe zur Weiterführung des Haushalts –– Eingliederungshilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben –– Hilfe in Fragen bei der Aufnahme in einem Heim –– Beratung bei der Koordination und Nutzung altersgerechter Dienste Sozialhilfeleistungen sind grundsätzlich nachrangig. Die Leistungen anderer Träger (z. B. Krankenkasse, Pflegekasse, Wohngeldstelle) sowie Eigen- bzw. Familienleistungen (z. B. Einsatz von Einkommen und Vermögen, Anteile aus Übergabeverträgen, Unterhaltsforderungen) sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Auf Sozialhilfe besteht ein Rechtsanspruch, wenn die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. Die Sozialhilfe muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Ausnahme sind Darlehen, Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten und Kostenersatz durch Erben. Weitere Auskünfte erteilt: Universitätsstadt Marburg Fachdienst Soziale Leistungen Friedrichstraße 36, 35037 Marburg Tel.: 06421 201-0 Fax: 06421 201-1576  soziales@marburg-stadt.de www.marburg-stadt.de

21 –– wegen schwerer Krankheit, nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer ambulanten Krankenhausversorgung. Ärztlich verordnet werden können Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung (in der Regel bis zu 4 Wochen) sowie Behandlungspflege (Injektionen, Verbandwechsel, Medikamentengabe etc., auch über einen längeren Zeitraum). Haushaltshilfe kann Versicherten zur Verfügung gestellt werden, wenn ihnen wegen einer akuten Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Krankenkasse. Hilfsmittel sind z. B. Hörgeräte, Prothesen, Rollstühle, Pflegebetten, Lifter. Ein Anspruch besteht nach ärztlicher Verordnung, wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen. Im Pflegegutachten empfohlene Pflegehilfsmittel gelten als beantragt. Heilmittel sind sachliche Mittel, die der Unterstützung der ärztlichen Behandlung dienen, z. B. orthopädische Einlagen, Bruchbänder, Korsetts, Massagen, Heilbäder, krankengymnastische, logopädische oder ergotherapeutische Leistungen. Ein Anspruch besteht nach ärztlicher Verordnung. Pädagogische Beratung und Unterstützung für Ratsuchende bietet im Fachdienst Soziale Leistungen der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) an. Das Angebot richtet sich an Menschen, die soziale Leistungen (nach Sozialgesetzbuch XII) beantragen möchten oder erhalten. Universitätsstadt Marburg Fachdienst Soziale Leistungen Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Friedrichstraße 36, 35037 Marburg Tel.: 06421 201-1568 Fax: 06421 201-1576  soziales@marburg-stadt.de www.marburg-stadt.de 2.3 Leistungen der Krankenkassen (SGB V) Die Leistungen der Krankenkassen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. Der überwiegende Teil der Leistungen ist gesetzlich vorgeschrieben, Ihre Krankenkasse wird Sie entsprechend beraten. Folgende Leistungen kommen in Betracht: Häusliche Krankenpflege kann verordnet werden, –– wenn Krankenhauspflege geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie vermieden bzw. verkürzt werden kann –– wenn es darum geht, das Ziel der ärztlichen Behandlung zu sichern, und/oder

22 SGB V Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die Leistung muss von einem Vertrags- oder Krankenhausarzt/ -ärztin verordnet werden. Nähere Auskünfte erteilen die Krankenkassen bzw die Marburger Hospizeinrichtungen (vgl Kapitel 4 2) 2.4 Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) Pflegebedürftige, die Mitglieder in einer Pflegekasse sind, können dort Leistungen beantragen. Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit von 2 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre und das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit für voraussichtlich mindestens 6 Monate. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff orientiert sich der Hilfebedarf einer Person seit dem 01.01.2017 an der Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit und/oder ihrer Fähigkeiten. Körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen mit unterschiedlichem Hilfebedarf werden gleichermaßen berücksichtigt. Pflegebedürftige im Sinne des Gesetzes werden je nach Umfang des Hilfebedarfs einem der 5 Pflegegrade zugeordnet. Alle Leistungen der Pflegeversicherung müssen durch die Versicherten bei den zuständigen Pflegekassen bzw. den privaten Pflegeversicherungen beantragt werden. Die Einordnung in einen Pflegegrad erfolgt durch eine Begutachtung des Medizinischen Für Leistungen der häuslichen Krankenpflege sowie für Hilfs- und Heilmittel müssen Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Zuzahlungen erbringen. Ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen können nach ärztlicher Verordnung bewilligt werden, wenn vorrangig keine anderen Träger der Sozialversicherung zuständig sind. Ziele von ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahmen sind die Heilung, Verhütung der Verschlimmerung von Krankheiten oder die Linderung von Krankheitsbeschwerden oder Vorbeugung, Beseitigung, Besserung bzw. Verhütung der Verschlimmerung einer Behinderung oder von Pflegebedürftigkeit. Versicherte ab dem 18. Lebensjahr müssen einen Eigenanteil leisten. Befreiung von Zuzahlungen Versicherte, deren Zuzahlungen 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens erreicht haben, werden auf Antrag von der Zuzahlungspflicht befreit. Bei schweren chronischen Erkrankungen beträgt die Zuzahlung nur 1 % des Jahresbruttoeinkommens. Nähere Auskünfte erteilt Ihre Krankenkasse Spezialisierte ambulante Palliativversorgung Versicherte, die an einer nicht heilbaren, bereits weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden und daher eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, haben nach § 37 b

23 stellt wird. Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, in den Graden 2 und 3 mindestens einmal halbjährlich und in den Graden 4 und 5 mindestens einmal vierteljährlich einen Beratungseinsatz durch einen anerkannten Pflegedienst oder eine dafür anerkannte Beratungsstelle abzurufen. Die Kosten dieses Einsatzes trägt die Pflegekasse. ¾ Kombination von Geld- und Sachleistung Pflegebedürftige können die nötigen Hilfen nach ihren persönlichen Bedürfnissen auch kombinieren. Es können z. B. 40 % der Geldleistung und 60 % der Sachleistung gewählt werden. An die Entscheidung, in welchem Verhältnis Geld- oder Sachleistungen in Anspruch genommen werden, sind die Pflegebedürftigen in der Regel für die Dauer von 6 Monaten gebunden. Bei akuter Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder Veränderung des Pflegegrades ist jedoch auch ein Wechsel innerhalb kürzerer Zeit möglich. ¾ Pflegevertretung/ Verhinderungspflege Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson kann für maximal 6 Wochen pro Jahr eine Ersatzpflegekraft oder Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung beansprucht werden. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und mindestens Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bzw. für Privatversicherte durch den Dienst MedicProof. Das Ergebnis wird durch die Pflegekasse bzw. die private Pflegeversicherung mitgeteilt. Ambulante Pflegeleistungen Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem Grad der Selbstständigkeit und danach, wie sehr der/die Pflegebedürftige auf Unterstützung durch andere angewiesen ist. Der/die Pflegebedürftige kann zwischen folgenden ambulanten Leistungen wählen: ¾ Häusliche Pflegehilfe (Sachleistung) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, erhalten Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung. Sie wird durch geeignete Pflegedienste erbracht, die von den Pflegekassen zugelassen sein müssen. Die Dienste rechnen ihre Leistungen direkt mit den Pflegekassen ab. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten lediglich den Entlastungsbetrag von 125 € als Sachleistung. ¾ Pflegegeld Statt der häuslichen Pflegehilfe können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 auch die Geldleistung beantragen. Das setzt voraus, dass die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung von einer Pflegeperson eigener Wahl sicherge-

24 Die Kurzzeitpflege kann um bis zu 100 % des Leistungsbetrages der Verhinderungspflege erhöht werden. In diesem Fall verlängert sich der Anspruch auf bis zu 8 Wochen und erhöht sich der Höchstanspruch auf 3.224 € (1.612 € + 1.612 €). ¾ Entlastungsbetrag Seit 01.01.2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade einen einheitlichen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 €. Diese Leistung ist zweckgebunden und kann für niedrigschwellige Angebote in Form von Betreuung zu Hause („Angebote zur Unterstützung im Alltag“), in einer Betreuungsgruppe, in der Tagespflege in Anspruch genommen werden. Bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag als Zuschuss bei vollstationärer Pflege (im Pflegeheim) in Anspruch genommen werden. ¾ Pflegehilfsmittel Die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel werden bis zu 40 € pro Monat für alle Pflegegrade übernommen. Technische Hilfsmittel wie Krankenbetten, Rollstühle oder Hebegeräte werden vorrangig leihweise und somit zuzahlungsfrei zur Verfügung gestellt. ¾ Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohneinrichtungen Neben einer einmaligen Starthilfe bei der Finanzierung von ambulanten Pflege- Pflegegrad 2 vorliegt. Die Pflegekasse erstattet Kosten bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr. Die Verhinderungspflege kann bis zu 50 % des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege erhöht werden. In diesem Fall erhöht sich der Höchstanspruch auf 2.418 € (1.612 € + 806 €). ¾ Tagespflege und Nachtpflege (teilstationäre Pflege) Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können neben der Pflegesachleistung und demPflegegeld in vollemUmfang in Anspruch genommen werden. Übernommen wird auch die notwendige Beförderung zur Einrichtung und zurück. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind privat zu tragen, können aber aus dem Entlastungsbetrag erstattet werden. ¾ Kurzzeitpflege Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht oder noch nicht in erforderlichem Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf Leistungen der Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung. Dies kommt infrage bei einer Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des/der Pflegebedürftigen in einer Klinik oder in sonstigen Situationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder ausreichend ist. Die Pflegekasse erstattet für die Pflegegrade 2 bis 5 Kosten bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr. Das Pflegegeld wird für die Zeit des Aufenthalts um die Hälfte gekürzt.

25 100Jahre GEMEINSAM FÜR MENSCHEN1919-2019 Wahrnehmen. Annehmen. Ernstnehmen. Gemeinsam gestalten. Wenn Sie uns brauchen, sind wir für Sie da. Haus am alten Botanischen Garten Altenwohn- und Pflegeheim der DRK Schwesternschaft Marburg e.V. Herr Dietmar Freiling Deutschhausstraße 27 · 35037 Marburg 06421 6003-124 oder -125 awp@drk-schwesternschaft-marburg.de Kompression IT‘S A REAL GOOD FEELING www.kaphingst.de Unsere Services und das gesamte Produktuniversum in unseren Filialen entdecken oder online unter Bandagen und Orthesen Pflegehilfsmittel und Mobilität DAS BESTE FÜR DIE GESUNDHEIT IHRER GELENKE MEDIZINISCHE KOMPRESSIONSSTRÜMPFE BEI ERKRANKUNGEN DER VENEN SOWIE LIP- UND LYMPHÖDEMEN KOMFORTABLE LEICHTGEWICHTROLLATOREN FÜR INNEN UND AUSSEN 0800 / 8700 200 www.kaphingst.de Am Kaufmarkt 2 35041 Marburg/Wehrda Mo - Fr : 9.00 - 18.00 Uhr Sa: 9.00 - 16.00 Uhr beraten begleiten betreuen 24 Stunden erreichbar Unsere Angebote: • Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung • Grundpflege • Hauswirtschaftliche Versorgung • Schulung für pflegende Angehörige • Beratungsgespräche • Verhinderungspflege • Betreuungsangebote • Alltagshilfen • Ambulante Wohngruppe für Menschen mit Demenz Zur Aue 4 • 35043 Marburg • Tel.: 06421-44403 Wir sind Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen.

26 unter 06421 586-1732 bzw. per E-Mail marjan.santvliet@uk-gm.de ¾ Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson Die Pflegekassen leisten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, wenn die Pflegeperson regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist und mindestens 10 Stunden pflegt. Betreut eine Pflegeperson mehrere Pflegebedürftige, können die Pflegezeiten addiert werden. Während der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten besteht für Pflegepersonen auch ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Möchten Pflegepersonen nach der Pflegetätigkeit in das Erwerbsleben zurückkehren, haben sie ggf. Anspruch auf Leistungen des Arbeitsförderungsgesetzes. Leistungen bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim Wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des Einzelfalls nicht in Betracht kommt, haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflege in einer stationären Einrichtung. Die Pflegekassenleistungen werden direkt an die stationäre Einrichtung gezahlt. Personen mit Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss in Höhe von monatlich 125 €. Wohngruppen von 2.500 € pro pflegebedürftiger Person gibt es einen regelmäßigen Wohngruppenzuschlag. So erhält jede/-r pflegebedürftige Bewohner*in monatlich 214 €, sofern mindestens 3 Pflegebedürftige in einer ambulant betreuten Wohngruppe in einer gemeinsamen Wohnung leben. ¾ Wohnraumanpassung Um die Wohnung der/des Pflegebedürftigen an die individuellen und/oder pflegerischen Erfordernisse anzupassen, bezuschusst die Pflegekasse in der Regel einmalig Um- oder Einbauten bis zu 4.000 € pro Maßnahme. Mehrere Anspruchsberechtigte, die zusammenwohnen, können bis zu 16.000 € erhalten. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie auch bei den Wohnberatungsstellen und im Pflegebüro (vgl. Kapitel 3.1). ¾ Pflegekurse Verschiedene Pflegedienste bieten auf Nachfrage unentgeltliche Pflegekurse mit unterschiedlichen Schwerpunkten (zum Beispiel Demenz) für Pflegepersonen an. Hier werden Grundkenntnisse der häuslichen Pflege vermittelt. Auf Wunsch kann die Schulung auch individuell in der häuslichen Umgebung der/des Pflegebedürftigen stattfinden. Bitte fragen Sie bei den Pflegediensten bzw. Ihrer Pflegekasse nach! Zudem bietet das Universitätsklinikum Marburg regelmäßig Kurse an: Nähere Information und Anmeldung telefonisch

27 Nähere Auskünfte erteilt: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen Südanlage 14 a, 35390 Gießen Tel.: 0641 7936-401 (Schwerbehindertenrecht) Tel.: 0641 7936-0 (Zentrale)  postmaster@havs-gie.hessen.de www.versorgungsamt-hessen.de Eine Außensprechstunde findet jeden 1. Mittwoch im Monat im Stadtbüro in der Frauenbergstraße 35, 35037 Marburg in Raum 8 statt. Bitte senden Sie die Post ausschließlich nach Gießen. ¾ Private Vorsorge Jedes Mitglied einer gesetzlichen Pflegeversicherung hat die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Diese private Vorsorge wird vom Staat mit 5 € monatlich bzw. 60 € pro Jahr gefördert. 2.5 Schwerbehindertenausweis Personen, die dauernd körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können einen Antrag auf Feststellung des Grads der Behinderung stellen. Liegen die Voraussetzungen vor, stellt das Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis aus, der je nach Grad der Behinderung und den vergebenen Merkmalen zu bestimmten Vergünstigungen führt.

28 Leistungen der Pflegeversicherung seit 01.01.2017 Leistungen Pflegegrad 1 Häusliche Pflege €/Monat Pflegegeld – Pflegesachleistung – Verhinderungspflege € *1 – Kurzzeitpflege € *2 – Teilstationäre Pflege €/Monat – Vollstationäre Pflege €/Monat 125 Entlastungsbetrag €/Monat 125 Wohnumfeldverbesserung €/Maßnahme 4 000 Pflegehilfsmittel zum Verbrauch €/Monat 40 Technische Pflegehilfsmittel (Rollator, Pflegebett ...) Wohngruppenzuschlag €/Monat 214 Beratung in der Häuslichkeit Anspruch 2x jährlich Pflegekurse für Pflegepersonen Anspruch Rentenbeiträge für Pflegepersonen €/Monat *3 – *1 Zusätzlich können bis zu 50 % des nicht verbrauchten Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (bis zu 806 €) für Verhinderungspflege ausgegeben werden. *2 Zusätzlich darf ein nicht verbrauchter Leistungsbetrag für Verhinderungspflege auch für Leistungen der Kurzzeitpflege genutzt werden. Hierdurch lässt sich der Leistungsanspruch auf 3.224 € verdoppeln. Das Pflegegeld wird während der gesamten Kurzzeitpflege von maximal 8 Wochen hälftig weitergezahlt. *3 Bei wenigstens 10 Stunden Pflegetätigkeit pro Woche, wenn die Pflegeperson keiner Beschäftigung von über 30 Stunden nachgeht und sie noch keine Vollrente wegen Alters bezieht.

29 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 316 545 728 901 689 1 298 1 612 1 995 1 612 1 612 1 612 1 612 1 612 1 612 1 612 1 612 689 1 298 1 612 1 995 770 1 262 1 775 2 005 125 125 125 125 4 000 4 000 4 000 4 000 40 40 40 40 –– Übernahme 100 % der Kosten –– Unter bestimmten Voraussetzungen 10 %, höchstens 25 € je Pflegehilfsmittel –– Vorrangig leihweise 214 214 214 214 ½-jährlich Pflicht ½-jährlich Pflicht ¼-jährlich Pflicht ¼-jährlich Pflicht Anspruch Anspruch Anspruch Anspruch Anspruch

30 Die Deutsche Telekom bietet zudem auf Antrag den Sozialtarif für Menschen mit geringem Einkommen oder für Menschen mit schweren Behinderungen an. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kundenbetreuung der Telekom unter der kostenlosen Rufnummer 0800 3301000, im Internet unter www.t-home.de. 2.7 Wohngeld In Abhängigkeit von dem Einkommen und der Höhe der Miete kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen, das als monatlicher Zuschuss zur Miete vom Staat gezahlt wird. Wohngeld gibt es –– als Mietzuschuss für die Mieterin/den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers –– als Lastenzuschuss für die Eigentümerin/ den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Nähere Informationen erteilt: Universitätsstadt Marburg Fachdienst Wohnungswesen Pilgrimstein 35 a, 35037 Marburg Tel.: 06421 201-1397 Fax: 06421 201-1576  wohngeld@marburg-stadt.de www.marburg.de 2.6 Rundfunk- und Fernsehgebühren Personen mit geringem Einkommen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen, können auf Antrag von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit werden. Seit dem 01.01.2013 entfällt die Regelung der generellen Gebührenbefreiung für schwerbehinderte Menschen mit dem Merkmal „RF“ im Schwerbehindertenausweis, wenn nicht gleichzeitig ein Leistungsbezug der Grundsicherung oder der Sozialhilfe vorliegt. Für diese Personengruppe besteht aber die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Rundfunk- und Fernsehgebühren auf 5,99 € monatlich zu beantragen. Der Antrag auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung kann nur noch direkt beim „ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln“ gestellt werden: Tel.: 01806 999 555 10 * Fax: 01806 999 555 01 * www.rundfunkbeitrag.de * 20 Cent /Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen

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