Älter werden in Marburg Informationen für Seniorinnen und Senioren 2023

30 2.7 Rundfunk- und Fernsehgebühren Personen mit geringem Einkommen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen, können auf Antrag von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit werden. Für schwerbehinderte Menschen mit dem Merkmal „RF“ im Schwerbehindertenausweis besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Rundfunk- und Fernsehgebühren auf 6,12 € monatlich zu beantragen. Der Antrag auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung kann nur noch direkt beim „ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln“ gestellt werden: Tel.: 01806 999 555 10 * www.rundfunkbeitrag.de * 20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen Die Deutsche Telekom bietet zudem auf Antrag den Sozialtarif für Menschen mit geringem Einkommen oder für Menschen mit schweren Behinderungen an. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kundenbetreuung der Telekom unter der kostenlosen Rufnummer 0800 3301000, im Internet unter www.t-home.de. 2.6 Schwerbehindertenausweis Personen, die dauernd körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können einen Antrag auf Feststellung des Grads der Behinderung stellen. Liegen die Voraussetzungen vor, stellt das Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis aus, der je nach Grad der Behinderung und den vergebenen Merkmalen zu bestimmten Vergünstigungen führt. Nähere Auskünfte erteilt: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen Südanlage 14 a, 35390 Gießen Tel.: 0641 7936-401 (Schwerbehindertenrecht) Tel.: 0641 7936-0 (Zentrale)  postmaster@havs-gie.hessen.de www.versorgungsamt-hessen.de Eine Außensprechstunde findet jeden 1. Donnerstag im Monat von 14:00 bis 16:00 Uhr im Bürgerhaus Marbach/Verwaltungsaußenstelle, Emil-von-Behring-Straße 51, 35041 Marburg statt. Bitte senden Sie die Post ausschließlich nach Gießen.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=