Gut wohnen im Alter und mit Behinderung in der Stadt Marburg

27 Wenn ein Umzug nötig wird Wenn ein Umzug nötig wird: der Weg ins neue Zuhause In der Universitätsstadt Marburg eine neue Wohnung suchen zu müssen – wer dies schon einmal versucht hat, weiß, dass das nicht einfach ist. Für ältere, gesundheitlich eingeschränkte oder behinderte Menschen gilt dies in besonderemMaße: Die topografische Situation und die Art der Bebauung führen dazu, dass nur wenige Wohnungen überhaupt für diese Zielgruppe geeignet sind. Die örtlichen Mietpreise sind für Menschen mit geringem Einkommen ein zusätzliches Hindernis. Das Pflegebüro der Universitätsstadt Marburg bietet als Fachstelle für Wohnberatung Unterstützung für wohnungssuchende Menschen mit besonderen Bedürfnissen, insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (Kontakt siehe „Wichtige Kontakte“). Welche Wohnung passt zu mir? Sie suchen eine neue Wohnung? Über folgende Punkte sollten Sie sich zu Beginn Gedanken machen: • Wo soll die Wohnung liegen? Hier spielt die Entfernung zu Familie/Freunden und die Infrastruktur (Einkauf, Schule, Arbeitsplatz etc.) eine Rolle. • Falls Sie auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind: Wie sind Ihre Mindestanforderungen? Welcher zeitliche Takt der Busanbindung ist akzeptabel? Welche Entfernung zur Haltestelle ist möglich? (Steigungen/Gefälle beachten!) • Wie viele Personen ziehen in die neue Wohnung? Wie viele Zimmer/Schlafzimmer werden benötigt? • Gibt es besondere Anforderungen an die Ausstattung, zumBeispiel Balkon, Heizungsart, Abstellraum, Unterstellmöglichkeit für Elektrorollstuhl, Elektroscooter oder Rollator? • Haben Sie weitere besondere Anforderungen, zum Beispiel Tierhaltung, Allergien etc.? Falls Sie eine Behinderung/Mobilitätseinschränkung haben: Wie barrierefrei soll die Wohnung sein? • Zugang zur Wohnung • Türbreiten und Bewegungsflächen (Rollstuhl-/Rollatornutzung) • Höhe von Bedienungselementen • Ausstattung des Bades (zum Beispiel ebenerdige Dusche) • Aufteilung der Wohnung/Grundriss (zum Beispiel Wohnküche) Wohnen mit geringem Einkommen Menschen mit geringem Einkommen können einen Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer geförderten Wohnung erhalten. Bitte prüfen Sie, ob Sie zu dieser Zielgruppe gehören. Für behinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 % gibt es einen zusätzlichen Freibetrag. (Weiteres siehe unter Abschnitt „Fachdienst Wohnungswesen/Wohnungsvermittlung“) Falls Sie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder vergleichbare Leistungen erhalten, werden Mietkosten nur in voller Höhe übernommen, wenn es sich um angemessenen Wohnraum handelt. Hier spielen die Wohnungsgröße und der Mietpreis eine Rolle. Angemessene Unterkunftskosten in der Grundsicherung SGB XII Haushaltsgröße max. Wohnungsgröße max. NettoKaltmiete max. „kalte“ Nebenkosten Einzelperson 45 m² 450 3 160 3 2 Personen 60 m² 500 3 200 3 3 Personen 72 m² 600 3 240 3 4 Personen 84 m² 710 3 280 3 5 Personen 96 m² 800 3 320 3 (Stand: 01.03.2022) Nach der Besonderheit des Einzelfalls kann im Bereich der Sozialhilfe von den vorgenannten Grenzen abgewichen werden, wenn besondere Umstände rechtfertigen, tatsächlich höhere Unterkunftskosten als angemessen zu akzeptieren. Besondere Umstände können beispielhaft vorliegen bei (sozial-)medizinischen Aspekten, Alter oder Behinderung. Zu Beginn der Wohnungssuche sollten Sie mit Ihrer Sachbearbeitung über den beabsichtigten Wohnungswechsel sprechen und sich genau über die für Sie zutreffende Wohnungsgröße und den Mietpreis informieren.

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