Gut wohnen im Alter und mit Behinderung in der Stadt Marburg

28 Pflegebüro/Fachstelle für Wohnberatung Das Pflegebüro/Fachstelle für Wohnberatung der Universitätsstadt Marburg bietet Information, Beratung und Unterstützung für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, die eine weitgehend selbstständig nutzbare Wohnung suchen: • barrierearme Wohnungen • barrierefreie Wohnungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (Gehbehinderung, Rollstuhlnutzung, Pflegebedürftigkeit etc.) • Wohnungen in barrierearmer Umgebung • Wohnungen mit guter Infrastruktur im Wohnumfeld • Wohnungen mit Möglichkeiten guten nachbarschaftlichen Kontakts Das Angebot für wohnungssuchende Menschen: • Informationen zum Angebot barrierefreier und barrierearmer Wohnungen in Marburg • Tipps zur Wohnungssuche • Aufnahme in die Vermittlungsliste • Unterstützung beim Kontakt zu Vermietenden Das Angebot für Vermietende • Vermittlung langfristiger Mieterinnen und Mieter • Beratung vor der Vermietung und auch während eines Mietverhältnisses • Information zur Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer und behinderter Mieterinnen und Mieter sowie Information zur Finanzierung Pflegebüro Marburg/ Fachstelle für Wohnberatung Ansprechpartnerin: Frau Lux Am Grün 16, 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1508  pflegebuero@marburg-stadt.de www.marburg-stadt.de/pflegebuero Wohnung gefunden? – Weitere Hilfen Finanzielle Unterstützung des Umzugs Pflegekasse Menschen, die in einen Pflegegrad eingestuft worden sind, können bei ihrer Pflegekasse beim Umzug in eine den Anforderungen der/des Pflegebedürftigen entsprechende Wohnung (zum Beispiel Umzug aus einer Obergeschoss in eine Parterrewohnung) einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro als „Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes“ beantragen. Wo finde ich eine Wohnung? Fachdienst Wohnungswesen/ Wohnungsvermittlung Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung (Sozialwohnung) wird eine Wohnberechtigungsbescheinigung benötigt. Diese erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen. Diese liegt zurzeit • für einen Einpersonenhaushalt bei 16.331,00 Euro jährlich und • für einen Zweipersonenhaushalt bei 24.807,00 Euro jährlich, • zuzüglich 5.639,00 Euro jährlich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person. • Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes zum Haushalt rechnende Kind um weitere 650,00 Euro jährlich. Für Schwerbehinderte ab einem GdB von 50 %, für Alleinerziehende oder junge Ehepaare gibt es Freibeträge. Antragsformulare und weitere Auskünfte erhalten Sie beim Fachdienst Wohnungswesen. Der Antrag kann auch online gestellt werden! Der Fachdienst Wohnungswesen vermittelt Sozialwohnungen folgender Wohnungsbaugesellschaften: • GeWoBau GmbH, Pilgrimstein 17, 35037 Marburg, Telefon: 06421 91110  gewobau@gewobau-marburg.de • GWH, Gerhard-Jahn-Platz 17, 35037 Marburg, Telefon: 06421 92730,  kunde@gwh.de • Wohnstadt GmbH, Universitätsstraße 39, 35037 Marburg, Telefon: 0800 3331110,  scmarburg@wohnstadt.de Beim Fachdienst Wohnungswesen erhalten Sie außerdem ein Informationsblatt mit weiteren Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften. Fachdienst 55 – Wohnungswesen Pilgrimstein 35 a, 35037 Marburg Zimmer 318/3. OG Telefon: 06421 201-1440 Telefax: 06421 201-1576  wohnberechtigung@marburg-stadt.de

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