Notfall-Lotse Persönliche Dokumente für den Notfall und die Erste Hilfe in Markkleeberg

35 Patientenverfügung In der letzten Lebensphase kann jeder in eine Situation kommen, die den nächsten Angehörigen schwierige Entscheidungen abverlangt. Sollen auch im Fall einer unheilbaren Erkrankung bei weitgehendem Verlust jeglicher körperlichen Selbstständigkeit, lebenserhaltende Maßnahmen wie intensiv- medizinische Behandlung, künstliche Ernährung oder ähnliches begonnen bzw. fortgesetzt werden? Oder soll auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet werden, wenn keine Hoffnung auf Heilung oder wenigstens Besserung besteht? Dies sind schwierige Fragen, über die sich jeder vorausschauend und ab- wägend eine Meinung bilden sollte. Wer sich dem nicht stellt, muss wissen, dass im Ernstfall andere für ihn entscheiden und hierbei mühsam versu- chen werden, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln. Um sicher zu sein, dass die eigenen Wünsche im Ernstfall beachtet werden, empfiehlt sich die Erstellung einer schriftlichen Patientenverfügung. Darin wird individuell festgelegt, in welchen konkreten Krankheitssituationen keine Maßnahmen zur Lebensverlängerung gewünscht werden. Wir empfehlen eine Beratung zur Patientenverfügung beim Hausarzt. Für mich besteht bereits eine Patientenverfügung. Die Patientenverfügung befindet sich: © Andreas Ernst / AdobeStock

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