Notfall-Lotse Persönliche Dokumente für den Notfall und die Erste Hilfe in Markkleeberg

43 Nachlass-Angelegenheiten Seinen Nachlass zu regeln, ist wohl eine der wichtigsten rechtlichen An- gelegenheiten im Leben eines jeden Menschen. Zwar enthält das Bürger- liche Gesetzbuch (BGB) eine Reihe von Bestimmungen, falls ein Erblas- ser kein Testament errichtet hat. Oft passt das gesetzliche Erbrecht aber nicht so richtig zu den persönlichen Lebensumständen. Zum Beispiel nimmt das gesetzliche Erbrecht keine Rücksicht auf nicht- eheliche Lebensgemeinschaften – unverheiratete Paare sind keine gesetzlichen Erben. Andererseits berücksichtigt das gesetzliche Erb- recht einseitige Kinder aus anderen Beziehungen – sie sind gesetzliche Erben, auch wenn schon lange kein Kontakt mehr besteht oder noch nie bestanden hat. Das gesetzliche Erbrecht regelt au- ßerdem den Pflichtteil der Kinder, auch wenn der Erblasser und sein Partner selbst nichts oder kaum et- was geerbt haben und ihr gesamtes Vermögen auf der eigenen Lebens- leistung beruht. Oftmals besteht das Vermögen von Ehepartnern im We- sentlichen in ihrem Familienheim, das im Todesfall dem hinterbliebenen Ehepartner zu seiner Absicherung erhalten bleiben soll. Viele Ehepart- ner machen sich dann ernsthafte Sorgen, wie sie im Todesfall die Pflichtteile der Kinder auszahlen sollen. Mit einem Testament können Sie eine individuelle Regelung treffen, die Ihrer Familien- und Vermögens- situation gerecht wird. Ein Testament muss vollständig handschriftlich ge- schrieben und von den Erblassern unterschrieben sein. Testamente können auch notariell beurkundet werden. Erbverträge oder Regelun- gen zum Pflichtteil müssen immer notariell beurkundet sein. Notarinnen und Notare erstellen dazu auf der Grundlage einer gemeinsamen Be- sprechung mit den Erblassern einen rechtssicher formulierten Entwurf, stimmen den Entwurf mit den Erb- lassern ab und beurkunden den letzten Willen der Erblasser. Testament Testament vorhanden: Ja Nein gesetzliche Regelung Mein Testament ist hinterlegt bei:

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