Ein Leben lang zu Hause wohnen - im Landkreis Ostallgäu

32 · Die Pflegereform Pflegebedürftigkeit Lange war die Pflegeversicherung auf die körper­ liche Pflege ausgerichtet. Das hatte zur Folge, dass Demenzerkrankungen und psychische Beschwerden bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nicht oder nur kaum berücksichtigt wurden. So hat die Pflegereform nicht nur die Leistungen für Pflegebe­ dürftige und deren Angehörige erweitert, sie führte zugleich einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein. Ziel war es, die Bedürfnisse von Menschen mit einge­ schränkter Alltagskompetenz in die Pflegeleistungen miteinzubeziehen. Seit dem 1. Januar 2017 erhalten Demenzkranke und körperlich Pflegebedürftige, die ähnlich selbstständig eingeschätzt werden, den gleichen Pflegegrad und haben Anspruch auf die gleichen Leistungen der Pflegekasse. Die Pflegestufen von null bis drei wur­ den abgeschafft und durch fünf Pflegegrade ersetzt. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhal­ ten, muss die Einstufung in einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dieser Antrag ist formlos möglich. Zu beachten ist jedoch, dass Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht rückwirkend erbracht werden. Der Leistungsanspruch beginnt frühestens ab dem Monat der Antragstel­ lung. Anstelle eines schriftlichen Antrags kann auch eine Fachstelle für pflegende Angehörige aufgesucht oder ein Hausbesuch eingefordert werden. In diesen Fällen kümmert sich der Pflegeberater um die weitere Antragstellung. Der Antragsteller wird von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung anhand eines Fragebogens überprüft, um den Grad der Selbstständigkeit zu ermitteln. Auf der Grund­ lage dieses Gutachtens entscheidet die zuständige Pflegekasse, ob der Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrades bewilligt wird. Eine geringe Beeinträch­ tigung der Selbstständigkeit entspricht dem Pflege­ grad eins. Die schwerste Beeinträchtigung, bei der besondere Anforderungen an die pflegerische Ver­ sorgung gestellt werden, erhält die Einordnung in den Pflegegrad fünf. Nach der erfolgten Feststellung des Pflegegrades bekommt der Antragssteller die entsprechende Leistung aus der Pflegeversicherung. Die Pflegereform © kzenon · thinkstock.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=